{"id":2086,"date":"2026-02-01T01:04:06","date_gmt":"2026-02-01T00:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/wirtschaften\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:22","slug":"wirtschaften","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/wirtschaften\/","title":{"rendered":"Wirtschaften"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Wirtschaften beschreibt die planvolle Nutzung knapper Mittel zur Zielerreichung. Der Begriff erfasst zielgerichtetes Handeln unter Ressourcenbegrenzung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Wirtschaften ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaften bezeichnet die planvolle und zweckgerichtete Verwendung knapper Mittel zur bestm\u00f6glichen Erf\u00fcllung festgelegter Ziele. Der Begriff erfasst menschliches Handeln, das auf effiziente Ressourcenverwendung unter Bedingungen begrenzter Verf\u00fcgbarkeit ausgerichtet ist. Wirtschaften liegt vor, wenn Entscheidungen systematisch nach dem Verh\u00e4ltnis von eingesetzten Mitteln und erzielbarem Nutzen getroffen sind. Voraussetzung ist die bewusste Steuerung von Ressourcen unter Ber\u00fccksichtigung bestehender Knappheit und organisatorischer Rahmenbedingungen. Eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Definition des Wirtschaftens besteht nicht, der Begriff wird jedoch funktional verwendet. Wirtschaften begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine unmittelbare Rechtspflicht. Es ist vom blo\u00dfen Verbrauch von Ressourcen ohne planerische Zielorientierung abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Wirtschaften als beschreibender Ma\u00dfstab f\u00fcr unternehmerische und betriebliche Entscheidungsprozesse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Wirtschaften beschreibt die planvolle Nutzung knapper Mittel zur Zielerreichung. Der Begriff erfasst zielgerichtetes Handeln unter Ressourcenbegrenzung. Definition Wirtschaften ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaften bezeichnet die planvolle und zweckgerichtete Verwendung knapper Mittel zur bestm\u00f6glichen Erf\u00fcllung festgelegter Ziele. Der Begriff erfasst menschliches Handeln, das auf effiziente Ressourcenverwendung unter Bedingungen begrenzter Verf\u00fcgbarkeit ausgerichtet ist. Wirtschaften liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2086","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2086","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2086\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10818,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2086\/revisions\/10818"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2086"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2086"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2086"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}