{"id":2088,"date":"2026-02-01T01:04:06","date_gmt":"2026-02-01T00:04:06","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/wirtschaftlichkeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:22","slug":"wirtschaftlichkeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/wirtschaftlichkeit\/","title":{"rendered":"Wirtschaftlichkeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verh\u00e4ltnis von Ertrag zu Aufwand bei wirtschaftlichem Handeln. Der Begriff dient der Bewertung effizienter Ressourcennutzung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Wirtschaftlichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaftlichkeit bezeichnet das Verh\u00e4ltnis zwischen erzieltem wirtschaftlichem Ergebnis und eingesetzten Mitteln in wertm\u00e4\u00dfiger Betrachtung. Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn Ertr\u00e4ge oder Leistungen die zugeh\u00f6rigen Aufwendungen oder Kosten \u00fcbersteigen. Ma\u00dfgeblich ist eine rechnerische Gegen\u00fcberstellung von Nutzen und Mitteleinsatz innerhalb eines definierten Bezugszeitraums. Voraussetzung ist, dass Ertr\u00e4ge und Aufwendungen oder Leistungen und Kosten vergleichbar bewertet sind. Die Wirtschaftlichkeit wird betriebswirtschaftlich regelm\u00e4\u00dfig als Quotient aus Ergebnis und Aufwand ermittelt. Wirtschaftlichkeit begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine unmittelbare Verpflichtung. Sie ist von der Produktivit\u00e4t abzugrenzen, die mengenm\u00e4\u00dfige statt wertm\u00e4\u00dfige Relationen betrachtet. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Wirtschaftlichkeit als sachlicher Ma\u00dfstab f\u00fcr unternehmerische Entscheidungen und betriebliche Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verh\u00e4ltnis von Ertrag zu Aufwand bei wirtschaftlichem Handeln. Der Begriff dient der Bewertung effizienter Ressourcennutzung. Definition Wirtschaftlichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Wirtschaftlichkeit bezeichnet das Verh\u00e4ltnis zwischen erzieltem wirtschaftlichem Ergebnis und eingesetzten Mitteln in wertm\u00e4\u00dfiger Betrachtung. Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn Ertr\u00e4ge oder Leistungen die zugeh\u00f6rigen Aufwendungen oder Kosten \u00fcbersteigen. Ma\u00dfgeblich ist [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2088","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2088","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2088\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10820,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2088\/revisions\/10820"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2088"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2088"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2088"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}