{"id":2102,"date":"2026-02-01T01:04:07","date_gmt":"2026-02-01T00:04:07","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/workation\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:22","slug":"workation","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/workation\/","title":{"rendered":"Workation"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Workation beschreibt eine ortsverlagerte Erbringung der Arbeitsleistung an einem urlaubs\u00e4hnlichen Aufenthaltsort. Kennzeichnend ist die zeitweise Verbindung beruflicher T\u00e4tigkeit mit einem privaten Aufenthaltszweck.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Workation ist ein arbeitsrechtliches Modell. Es bezeichnet die zeitlich befristete Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung von einem Aufenthaltsort mit Freizeit- oder Urlaubscharakter. Workation liegt vor, wenn der Arbeitsort au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Betriebsst\u00e4tte festgelegt ist und die Arbeitspflicht fortbesteht. Voraussetzung ist eine vorherige Festlegung von Arbeitsort, Arbeitszeit und Dauer innerhalb eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Die arbeitszeitrechtliche Einordnung richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz, insbesondere \u00a7 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Zuordnungen bleiben von der arbeitsrechtlichen Qualifikation unber\u00fchrt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gestattung oder Durchf\u00fchrung besteht nicht. Abzugrenzen ist Workation von dauerhaftem Homeoffice oder mobiler Arbeit ohne urlaubsbezogenen Aufenthaltszweck. Workation begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Arbeitsortverlagerung. In der betrieblichen Praxis wird Workation als Sonderform ortsunabh\u00e4ngiger Arbeitsorganisation eingesetzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Workation beschreibt eine ortsverlagerte Erbringung der Arbeitsleistung an einem urlaubs\u00e4hnlichen Aufenthaltsort. Kennzeichnend ist die zeitweise Verbindung beruflicher T\u00e4tigkeit mit einem privaten Aufenthaltszweck. Definition Workation ist ein arbeitsrechtliches Modell. Es bezeichnet die zeitlich befristete Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung von einem Aufenthaltsort mit Freizeit- oder Urlaubscharakter. Workation liegt vor, wenn der Arbeitsort au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Betriebsst\u00e4tte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2102","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2102","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2102\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10834,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2102\/revisions\/10834"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2102"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2102"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}