{"id":2117,"date":"2026-02-01T01:04:07","date_gmt":"2026-02-01T00:04:07","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/zeichnungsfrist\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:23","slug":"zeichnungsfrist","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/zeichnungsfrist\/","title":{"rendered":"Zeichnungsfrist"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Zeichnungsfrist bezeichnet den zeitlich begrenzten Zeitraum zur Abgabe von Erwerbsauftr\u00e4gen f\u00fcr neue Wertpapiere. Sie endet vor Beginn des regul\u00e4ren B\u00f6rsenhandels.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Zeichnungsfrist ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Zeichnungsfrist bezeichnet den festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen Investoren Auftr\u00e4ge zum Erwerb neu emittierter Wertpapiere abgeben k\u00f6nnen. Sie erfasst ausschlie\u00dflich die Phase vor Aufnahme des regul\u00e4ren B\u00f6rsenhandels des betreffenden Finanzinstruments. Zeichnungsfrist liegt vor, wenn der Emittent oder das emissionsbegleitende Institut Beginn und Ende verbindlich bestimmt hat. Voraussetzung ist ein \u00f6ffentliches oder nicht \u00f6ffentliches Angebot neuer Wertpapiere mit zugeordnetem Ausgabeverfahren. W\u00e4hrend der Zeichnungsfrist geben Anleger gegen\u00fcber einem Kreditinstitut rechtlich wirksame Erwerbserkl\u00e4rungen ab. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Kapitalmarkt- und Zivilrechts. Zeichnungsfrist begr\u00fcndet keinen Anspruch auf vollst\u00e4ndige Zuteilung der gezeichneten Wertpapiere. Der Begriff ist vom anschlie\u00dfenden B\u00f6rsenhandel nach erstmaliger Notierung abzugrenzen. In der Praxis strukturiert die Zeichnungsfrist die Nachfrageermittlung und Zuteilung bei Neuemissionen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Zeichnungsfrist bezeichnet den zeitlich begrenzten Zeitraum zur Abgabe von Erwerbsauftr\u00e4gen f\u00fcr neue Wertpapiere. Sie endet vor Beginn des regul\u00e4ren B\u00f6rsenhandels. Definition Zeichnungsfrist ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Zeichnungsfrist bezeichnet den festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen Investoren Auftr\u00e4ge zum Erwerb neu emittierter Wertpapiere abgeben k\u00f6nnen. Sie erfasst ausschlie\u00dflich die Phase vor Aufnahme des regul\u00e4ren B\u00f6rsenhandels des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2117","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2117","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2117\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10850,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2117\/revisions\/10850"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2117"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2117"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2117"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}