{"id":2138,"date":"2026-02-01T01:04:07","date_gmt":"2026-02-01T00:04:07","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/zugewinngemeinschaft\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:23","slug":"zugewinngemeinschaft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/zugewinngemeinschaft\/","title":{"rendered":"Zugewinngemeinschaft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche G\u00fcterstand verheirateter Ehegatten ohne Ehevertrag. Sie ordnet getrennte Verm\u00f6gen mit einem sp\u00e4teren Ausgleich des Wertzuwachses.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Zugewinngemeinschaft ist ein familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gesetzlichen G\u00fcterstand, bei dem die Verm\u00f6gen der Ehegatten getrennt bleiben. W\u00e4hrend der Ehe verwaltet jeder Ehegatte sein Verm\u00f6gen selbstst\u00e4ndig und haftet grunds\u00e4tzlich allein. Ein Verm\u00f6gensausgleich erfolgt erst mit Beendigung des G\u00fcterstands durch Scheidung oder Tod. Voraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Ehe ohne abweichende g\u00fcterrechtliche Vereinbarung. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Anfangsverm\u00f6gen und Endverm\u00f6gen jedes Ehegatten. Ma\u00dfgeblich sind objektiv feststellbare Verm\u00f6genswerte zu den jeweiligen Stichtagen. Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsverm\u00f6gen zugerechnet und erh\u00f6hen den Zugewinn nicht. Rechtsgrundlage ist \u00a7 1363 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB. Die Zugewinngemeinschaft begr\u00fcndet kein gemeinschaftliches Verm\u00f6gen der Ehegatten. Sie ist von der G\u00fctertrennung abzugrenzen, bei der kein Zugewinnausgleich stattfindet. In der Praxis ist die Zugewinngemeinschaft f\u00fcr Verm\u00f6gensauseinandersetzungen im Scheidungs- und Erbfall ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche G\u00fcterstand verheirateter Ehegatten ohne Ehevertrag. Sie ordnet getrennte Verm\u00f6gen mit einem sp\u00e4teren Ausgleich des Wertzuwachses. Definition Zugewinngemeinschaft ist ein familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gesetzlichen G\u00fcterstand, bei dem die Verm\u00f6gen der Ehegatten getrennt bleiben. W\u00e4hrend der Ehe verwaltet jeder Ehegatte sein Verm\u00f6gen selbstst\u00e4ndig und haftet grunds\u00e4tzlich allein. Ein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2138","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2138","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2138\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10871,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2138\/revisions\/10871"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2138"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2138"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2138"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}