{"id":2144,"date":"2026-02-01T01:04:08","date_gmt":"2026-02-01T00:04:08","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/zusatzurlaub\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:23","slug":"zusatzurlaub","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/zusatzurlaub\/","title":{"rendered":"Zusatzurlaub"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Zusatzurlaub ist ein zus\u00e4tzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub neben dem gesetzlichen oder vertraglichen Grundurlaub. Er steht insbesondere schwerbehinderten Besch\u00e4ftigten zu.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Zusatzurlaub bezeichnet einen \u00fcber den gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch. Er dient dem Ausgleich besonderer pers\u00f6nlicher Belastungen oder Arbeitsbedingungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub besteht insbesondere f\u00fcr schwerbehinderte Menschen nach \u00a7 208 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Bei einer regelm\u00e4\u00dfigen F\u00fcnf-Tage-Woche betr\u00e4gt der Zusatzurlaub f\u00fcnf Arbeitstage pro Kalenderjahr; bei abweichender Verteilung der Arbeitszeit erh\u00f6ht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Voraussetzung ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Gleichgestellte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub wird dem regul\u00e4ren Urlaub hinzugerechnet und unterliegt grunds\u00e4tzlich denselben urlaubsrechtlichen Regeln hinsichtlich Entstehung, \u00dcbertragung, Verfall und Abgeltung. G\u00fcnstigere tarifliche, betriebliche oder einzelvertragliche Regelungen gehen dem gesetzlichen Mindestanspruch vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Zusatzurlaub ist ein zus\u00e4tzlicher Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub neben dem gesetzlichen oder vertraglichen Grundurlaub. Er steht insbesondere schwerbehinderten Besch\u00e4ftigten zu. Definition Zusatzurlaub bezeichnet einen \u00fcber den gesetzlichen, tariflichen oder arbeitsvertraglichen Erholungsurlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch. Er dient dem Ausgleich besonderer pers\u00f6nlicher Belastungen oder Arbeitsbedingungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zusatzurlaub besteht insbesondere f\u00fcr schwerbehinderte Menschen nach [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2144","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2144","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2144\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10877,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2144\/revisions\/10877"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2144"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2144"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2144"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}