{"id":2155,"date":"2026-02-01T01:04:08","date_gmt":"2026-02-01T00:04:08","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/zwangsvollstreckung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:24","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:24","slug":"zwangsvollstreckung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/zwangsvollstreckung\/","title":{"rendered":"Zwangsvollstreckung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Zwangsvollstreckung bezeichnet die staatliche Durchsetzung eines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner. Sie erfolgt auf Antrag des Gl\u00e4ubigers nach festgelegten Verfahrensregeln.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Zwangsvollstreckung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs mit staatlichen Mitteln. Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn ein vollstreckbarer Titel eine konkrete Leistungspflicht festlegt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Titels, einer Vollstreckungsklausel und der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustellung an den Schuldner. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des berechtigten Gl\u00e4ubigers. Im Arbeitsrecht sind f\u00fcr die Zwangsvollstreckung aus Urteilen, Beschl\u00fcssen oder Vergleichen die Arbeitsgerichte zust\u00e4ndig. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlagen sind die Zivilprozessordnung (ZPO) und \u00a7 85 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Zwangsvollstreckung kann auf Zahlung, Herausgabe, Duldung, Unterlassung oder Vornahme einer Handlung gerichtet sein. Zwangsvollstreckung setzt kein Verschulden des Schuldners voraus. Sie ist von der Insolvenz als Gesamtvollstreckungsverfahren abzugrenzen. In der Praxis sichert Zwangsvollstreckung die effektive Durchsetzung arbeitsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Zwangsvollstreckung bezeichnet die staatliche Durchsetzung eines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner. Sie erfolgt auf Antrag des Gl\u00e4ubigers nach festgelegten Verfahrensregeln. Definition Zwangsvollstreckung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzlich geregelte Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung eines bestehenden Anspruchs mit staatlichen Mitteln. Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn ein vollstreckbarer Titel eine konkrete Leistungspflicht festlegt. Voraussetzung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2155","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2155","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2155\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10888,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2155\/revisions\/10888"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2155"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2155"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2155"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}