{"id":2158,"date":"2026-02-01T01:04:08","date_gmt":"2026-02-01T00:04:08","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/zwischenzeugnis\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:24","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:24","slug":"zwischenzeugnis","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/zwischenzeugnis\/","title":{"rendered":"Zwischenzeugnis"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Zwischenzeugnis dokumentiert Leistung und Verhalten w\u00e4hrend eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Es beschreibt den aktuellen Stand ohne Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Zwischenzeugnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine schriftliche Beurteilung von T\u00e4tigkeit, Leistung und Verhalten w\u00e4hrend eines fortbestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Ein Zwischenzeugnis liegt vor, wenn der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers eine aktuelle Leistungsdarstellung erstellt. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers an einer zeitbezogenen Dokumentation seiner bisherigen Besch\u00e4ftigung. Das Zwischenzeugnis enth\u00e4lt Angaben zu Art der T\u00e4tigkeit sowie zur fachlichen Leistung und zum sozialen Verhalten. Es ist wahrheitsgem\u00e4\u00df, klar und wohlwollend zu formulieren und verwendet die Gegenwartsform. Ein Zwischenzeugnis wird nicht automatisch geschuldet, sondern nur bei Vorliegen eines sachlichen Anlasses. Es begr\u00fcndet keinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertungsstufe oder Formulierung. Das Zwischenzeugnis ist vom Endzeugnis abzugrenzen, das erst bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erteilt wird. In der Praxis dient das Zwischenzeugnis der Orientierung bei innerbetrieblichen Ver\u00e4nderungen oder externen Bewerbungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Zwischenzeugnis dokumentiert Leistung und Verhalten w\u00e4hrend eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Es beschreibt den aktuellen Stand ohne Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Definition Zwischenzeugnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine schriftliche Beurteilung von T\u00e4tigkeit, Leistung und Verhalten w\u00e4hrend eines fortbestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Ein Zwischenzeugnis liegt vor, wenn der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers eine aktuelle Leistungsdarstellung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-2158","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2158","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2158\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10891,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/2158\/revisions\/10891"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2158"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=2158"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=2158"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}