{"id":219,"date":"2026-02-01T01:03:26","date_gmt":"2026-02-01T00:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/auftragsbestaetigung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:26","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:26","slug":"auftragsbestaetigung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/auftragsbestaetigung\/","title":{"rendered":"Auftragsbest\u00e4tigung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Auftragsbest\u00e4tigung fixiert die Annahme eines Angebots in verbindlicher Form. Sie stellt Klarheit \u00fcber Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung her.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Auftragsbest\u00e4tigung ist ein Begriff, der die rechtsverbindliche Annahme eines konkreten Vertragsangebots beschreibt. Sie dokumentiert die \u00dcbereinstimmung von Angebot und Annahme zwischen Anbieter und Besteller inhaltlich abschlie\u00dfend. Voraussetzung ist, dass Inhalt, Menge, Preis, Leistung und Lieferzeit eindeutig festgelegt sind. Weiterhin muss die Erkl\u00e4rung dem Besteller zugehen und dem zuvor unterbreiteten Angebot entsprechen. Abweichungen vom Angebot gelten als neues Angebot und bed\u00fcrfen gesonderter Annahme durch. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere \u00a7\u00a7 145 ff. BGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung besteht nicht, sofern Annahme bereits anderweitig wirksam erkl\u00e4rt wurde. Die Auftragsbest\u00e4tigung ist von der blo\u00dfen Eingangsbest\u00e4tigung zu unterscheiden, die keine Annahmewirkung entfaltet. Als Auftragsbest\u00e4tigung gilt nur eine Erkl\u00e4rung, die alle vereinbarten Konditionen vollst\u00e4ndig und widerspruchsfrei wiedergibt. In der Praxis schafft die Auftragsbest\u00e4tigung Klarheit \u00fcber Vertragsinhalt und dient der Beweisf\u00fchrung im Streitfall.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Auftragsbest\u00e4tigung fixiert die Annahme eines Angebots in verbindlicher Form. Sie stellt Klarheit \u00fcber Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung her. Definition Auftragsbest\u00e4tigung ist ein Begriff, der die rechtsverbindliche Annahme eines konkreten Vertragsangebots beschreibt. Sie dokumentiert die \u00dcbereinstimmung von Angebot und Annahme zwischen Anbieter und Besteller inhaltlich abschlie\u00dfend. Voraussetzung ist, dass Inhalt, Menge, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-219","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/219","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/219\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8929,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/219\/revisions\/8929"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=219"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=219"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=219"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}