{"id":232,"date":"2026-02-01T01:03:26","date_gmt":"2026-02-01T00:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/ausgleichsabgabe\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:26","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:26","slug":"ausgleichsabgabe","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/ausgleichsabgabe\/","title":{"rendered":"Ausgleichsabgabe"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich vorgesehene Zahlungspflicht von Arbeitgebern bei Nichterf\u00fcllung der Besch\u00e4ftigungsquote. Sie dient dem finanziellen Ausgleich im System der Teilhabe schwerbehinderter Menschen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Ausgleichsabgabe ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine \u00f6ffentlich-rechtliche Geldleistung von Arbeitgebern mit besch\u00e4ftigungspflichtigen Arbeitspl\u00e4tzen. Die Verpflichtung entsteht bei Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Mindestbesch\u00e4ftigungsquote schwerbehinderter Menschen. Ma\u00dfgeblich ist, dass die Anzahl anrechenbarer Arbeitspl\u00e4tze und Besch\u00e4ftigter objektiv festgestellt ist. Die Ausgleichsabgabe liegt vor, wenn Pflichtarbeitspl\u00e4tze jahresdurchschnittlich nicht oder nicht ausreichend besetzt sind. Rechtsgrundlage ist \u00a7 160 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit \u00a7 154 SGB IX. Die Zahlungspflicht besteht unabh\u00e4ngig von Gr\u00fcnden der Nichtbesetzung oder unternehmerischen Entscheidungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur tats\u00e4chlichen Besch\u00e4ftigung wird durch die Ausgleichsabgabe nicht ersetzt. Sie ist von der Anzeige- und Nachweispflicht nach \u00a7 163 SGB IX abzugrenzen. Die Ausgleichsabgabe wird von den Integrations\u00e4mtern erhoben und verwaltet. Ihre Mittelverwendung ist funktional an arbeitsmarktbezogene F\u00f6rderma\u00dfnahmen gebunden. Die Ausgleichsabgabe hat praktische Bedeutung f\u00fcr die Personalplanung und das betriebliche Meldewesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzlich vorgesehene Zahlungspflicht von Arbeitgebern bei Nichterf\u00fcllung der Besch\u00e4ftigungsquote. Sie dient dem finanziellen Ausgleich im System der Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Definition Ausgleichsabgabe ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine \u00f6ffentlich-rechtliche Geldleistung von Arbeitgebern mit besch\u00e4ftigungspflichtigen Arbeitspl\u00e4tzen. Die Verpflichtung entsteht bei Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Mindestbesch\u00e4ftigungsquote schwerbehinderter Menschen. Ma\u00dfgeblich ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-232","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/232","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/232\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8942,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/232\/revisions\/8942"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=232"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=232"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=232"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}