{"id":237,"date":"2026-02-01T01:03:26","date_gmt":"2026-02-01T00:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/ausschluss-aus-dem-betriebsrat\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:26","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:26","slug":"ausschluss-aus-dem-betriebsrat","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/ausschluss-aus-dem-betriebsrat\/","title":{"rendered":"Ausschluss aus dem Betriebsrat"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ausschluss aus dem Betriebsrat bezeichnet die gerichtliche Amtsenthebung eines einzelnen Betriebsratsmitglieds. Er setzt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung im Rahmen der Betriebsratsarbeit voraus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Ausschluss aus dem Betriebsrat ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet die durch rechtskr\u00e4ftige arbeitsgerichtliche Entscheidung bewirkte Beendigung der Mitgliedschaft eines einzelnen Betriebsratsmitglieds. Ausschluss aus dem Betriebsrat liegt vor, wenn eine objektiv erhebliche und schwerwiegende Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Amtspflichten festgestellt ist. Die Pflichtverletzung muss die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Amtsaus\u00fcbung nachhaltig beeintr\u00e4chtigen und das Vertrauen in die zuk\u00fcnftige Amtsf\u00fchrung zerst\u00f6ren. Der Ausschluss aus dem Betriebsrat setzt einen zul\u00e4ssigen Antrag eines Antragsberechtigten voraus. Rechtsgrundlage ist \u00a7 23 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Mit Eintritt der Rechtskraft verliert das betroffene Mitglied seine Stellung im Betriebsrat. Der Ausschluss aus dem Betriebsrat begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen arbeitsvertraglichen Sanktionsmechanismus. Er ist vom Aufl\u00f6sungsverfahren gegen den gesamten Betriebsrat nach \u00a7 23 Absatz 1 BetrVG abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis dient der Ausschluss aus dem Betriebsrat der Sicherung der Funktionsf\u00e4higkeit des Betriebsratsorgans.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ausschluss aus dem Betriebsrat bezeichnet die gerichtliche Amtsenthebung eines einzelnen Betriebsratsmitglieds. Er setzt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung im Rahmen der Betriebsratsarbeit voraus. Definition Ausschluss aus dem Betriebsrat ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet die durch rechtskr\u00e4ftige arbeitsgerichtliche Entscheidung bewirkte Beendigung der Mitgliedschaft eines einzelnen Betriebsratsmitglieds. Ausschluss aus dem Betriebsrat liegt vor, wenn eine [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-237","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/237","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/237\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8947,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/237\/revisions\/8947"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=237"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=237"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=237"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}