{"id":247,"date":"2026-02-01T01:03:26","date_gmt":"2026-02-01T00:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/auswahlrichtlinien\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:27","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:27","slug":"auswahlrichtlinien","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/auswahlrichtlinien\/","title":{"rendered":"Auswahlrichtlinien"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Auswahlrichtlinien regeln die objektive Auswahl zwischen mehreren Besch\u00e4ftigten bei personellen Einzelma\u00dfnahmen. Sie strukturieren die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers anhand festgelegter Kriterien.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Auswahlrichtlinien sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen verbindlich festgelegte Grunds\u00e4tze zur Auswahl unter mehreren Personen bei personellen Einzelma\u00dfnahmen. Auswahlrichtlinien erfassen Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen sowie K\u00fcndigungen und ordnen hierf\u00fcr fachliche, pers\u00f6nliche oder soziale Kriterien zu. Voraussetzung ist, dass mehrere vergleichbare Arbeitnehmer oder Bewerber f\u00fcr dieselbe Ma\u00dfnahme in Betracht kommen. Die Kriterien sind abstrakt bestimmt, vorab festgelegt und auf zuk\u00fcnftige Auswahlentscheidungen gerichtet. Die Anwendung erfolgt unabh\u00e4ngig von individuellen Erw\u00e4gungen und begrenzt den arbeitgeberseitigen Entscheidungsspielraum objektiv. Rechtsgrundlage ist \u00a7 95 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als mitbestimmungspflichtige Regelungsmaterie. Auswahlrichtlinien entfalten keine unmittelbare Wirkung auf den Bestand einzelner Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Sie sind von der konkreten Auswahlentscheidung im Einzelfall rechtlich zu unterscheiden. Auswahlrichtlinien dienen in der Praxis der Standardisierung, Nachvollziehbarkeit und rechtssicheren Durchf\u00fchrung personeller Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Auswahlrichtlinien regeln die objektive Auswahl zwischen mehreren Besch\u00e4ftigten bei personellen Einzelma\u00dfnahmen. Sie strukturieren die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers anhand festgelegter Kriterien. Definition Auswahlrichtlinien sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen verbindlich festgelegte Grunds\u00e4tze zur Auswahl unter mehreren Personen bei personellen Einzelma\u00dfnahmen. Auswahlrichtlinien erfassen Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen sowie K\u00fcndigungen und ordnen hierf\u00fcr fachliche, pers\u00f6nliche oder soziale [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-247","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/247","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/247\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8957,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/247\/revisions\/8957"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=247"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=247"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=247"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}