{"id":248,"date":"2026-02-01T01:03:26","date_gmt":"2026-02-01T00:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/auszahlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:27","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:27","slug":"auszahlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/auszahlung\/","title":{"rendered":"Auszahlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Auszahlung bezeichnet die tats\u00e4chliche Erf\u00fcllung eines geldwerten Leistungsanspruchs des Arbeitnehmers. Sie betrifft insbesondere die \u00dcbermittlung des geschuldeten Arbeitsentgelts.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Auszahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt die tats\u00e4chliche \u00dcbermittlung geschuldeter Geldleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Die Auszahlung betrifft insbesondere Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen oder sonstige vertraglich geschuldete Verg\u00fctungsbestandteile. Voraussetzung ist ein f\u00e4lliger Zahlungsanspruch aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung. Die Leistung erfolgt durch \u00dcbertragung eines Geldbetrags oder gleichwertigen Zahlungsmittels an den Berechtigten. Ma\u00dfgeblich ist der Eintritt des wirtschaftlichen Verf\u00fcgungsmachtwechsels zugunsten des Arbeitnehmers. Die rechtliche F\u00e4lligkeit bestimmt sich grunds\u00e4tzlich nach \u00a7 614 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB. Eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Auszahlung setzt Vollst\u00e4ndigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Erbringung der geschuldeten Leistung voraus. Die Auszahlung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch neben dem Verg\u00fctungsanspruch. Sie ist von der blo\u00dfen Abrechnung oder Zusage der Zahlung rechtlich zu unterscheiden. In der Praxis ist die Auszahlung zentral f\u00fcr die Erf\u00fcllung arbeitgeberseitiger Hauptleistungspflichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Auszahlung bezeichnet die tats\u00e4chliche Erf\u00fcllung eines geldwerten Leistungsanspruchs des Arbeitnehmers. Sie betrifft insbesondere die \u00dcbermittlung des geschuldeten Arbeitsentgelts. Definition Auszahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt die tats\u00e4chliche \u00dcbermittlung geschuldeter Geldleistungen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Die Auszahlung betrifft insbesondere Arbeitsentgelt, Sonderzahlungen oder sonstige vertraglich geschuldete Verg\u00fctungsbestandteile. Voraussetzung ist ein f\u00e4lliger Zahlungsanspruch aus [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-248","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/248","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/248\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8958,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/248\/revisions\/8958"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=248"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=248"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=248"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}