{"id":255,"date":"2026-02-01T01:03:26","date_gmt":"2026-02-01T00:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/b2b\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:27","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:27","slug":"b2b","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/b2b\/","title":{"rendered":"B2B"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>B2B bezeichnet Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Unternehmen ohne Beteiligung von Verbrauchern. Der Begriff dient der sachlichen Einordnung unternehmerischer Markt- und Vertragskonstellationen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>B2B ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Gesch\u00e4ftsbeziehungen, bei denen ausschlie\u00dflich Unternehmen als Leistungsanbieter und Leistungsempf\u00e4nger auftreten. B2B erfasst dabei den Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Rechten innerhalb unternehmerischer Wertsch\u00f6pfungsketten. Der Tatbestand liegt vor, wenn beide Vertragsparteien rechtlich als Unternehmer handeln und keine Verbraucherbeteiligung vorgesehen ist. Ma\u00dfgeblich ist die objektive Zuordnung der beteiligten Einheiten zu einer unternehmerischen T\u00e4tigkeit im eigenen Gesch\u00e4ftsbetrieb. Eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Definition von B2B ist nicht festgelegt und ergibt sich aus der systematischen Verwendung im Wirtschaftsrecht. Der Begriff begr\u00fcndet keine eigenst\u00e4ndigen Rechte oder Pflichten au\u00dferhalb der jeweils anwendbaren Vertrags- und Haftungsregeln. Abzugrenzen ist B2B von B2C, bei dem mindestens eine Vertragspartei als Verbraucher handelt. B2B besitzt praktische Relevanz f\u00fcr die Einordnung von Vertragsverh\u00e4ltnissen, Marktstrategien und regulatorischen Anwendungsbereichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze B2B bezeichnet Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Unternehmen ohne Beteiligung von Verbrauchern. Der Begriff dient der sachlichen Einordnung unternehmerischer Markt- und Vertragskonstellationen. Definition B2B ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Gesch\u00e4ftsbeziehungen, bei denen ausschlie\u00dflich Unternehmen als Leistungsanbieter und Leistungsempf\u00e4nger auftreten. B2B erfasst dabei den Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Rechten innerhalb unternehmerischer Wertsch\u00f6pfungsketten. Der Tatbestand liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-255","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/255","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/255\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8965,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/255\/revisions\/8965"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=255"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=255"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=255"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}