{"id":275,"date":"2026-02-01T01:03:27","date_gmt":"2026-02-01T00:03:27","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/bausparvertrag\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:27","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:27","slug":"bausparvertrag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/bausparvertrag\/","title":{"rendered":"Bausparvertrag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Bausparvertrag bezeichnet eine standardisierte Vertragsform zur wohnungswirtschaftlichen Verm\u00f6gensbildung. Er verbindet Sparleistungen mit einem sp\u00e4teren Anspruch auf ein zweckgebundenes Darlehen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Bausparvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung verm\u00f6gensbildender Vertragsgestaltungen mit Besch\u00e4ftigungsbezug. Er beschreibt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einer nat\u00fcrlichen Person \u00fcber eine festgelegte Vertragssumme. Der Vertragsinhalt umfasst eine Ansparphase mit regelm\u00e4\u00dfigen oder einmaligen Einzahlungen sowie eine optionale Darlehensphase. Tatbestandlich ist festgelegt, dass ein bestimmter Mindestanteil der Vertragssumme als Guthaben angespart wird. Nach Erreichen definierter Bewertungs- und Zeitkriterien entsteht ein Anspruch auf ein zweckgebundenes Bauspardarlehen. Der Bausparvertrag kann im Arbeitsverh\u00e4ltnis als Anlageform f\u00fcr verm\u00f6genswirksame Leistungen genutzt werden. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr ist das Verm\u00f6gensbildungsgesetz, abgek\u00fcrzt VermBG, soweit Leistungen des Arbeitgebers einbezogen sind. Der Bausparvertrag begr\u00fcndet keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Darlehens. Abzugrenzen ist der Bausparvertrag von sonstigen Sparvertr\u00e4gen ohne fest zugesagtes Darlehensrecht. In der Praxis dient der Bausparvertrag h\u00e4ufig der standardisierten Umsetzung staatlich gef\u00f6rderter Verm\u00f6gensbildung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Bausparvertrag bezeichnet eine standardisierte Vertragsform zur wohnungswirtschaftlichen Verm\u00f6gensbildung. Er verbindet Sparleistungen mit einem sp\u00e4teren Anspruch auf ein zweckgebundenes Darlehen. Definition Bausparvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung verm\u00f6gensbildender Vertragsgestaltungen mit Besch\u00e4ftigungsbezug. Er beschreibt einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen einer Bausparkasse und einer nat\u00fcrlichen Person \u00fcber eine festgelegte Vertragssumme. Der Vertragsinhalt umfasst eine Ansparphase [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-275","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/275","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/275\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8985,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/275\/revisions\/8985"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=275"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=275"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=275"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}