{"id":277,"date":"2026-02-01T01:03:27","date_gmt":"2026-02-01T00:03:27","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/beauftragter-des-arbeitgebers\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:27","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:27","slug":"beauftragter-des-arbeitgebers","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/beauftragter-des-arbeitgebers\/","title":{"rendered":"Beauftragter des Arbeitgebers"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Beauftragter des Arbeitgebers ist gesetzlich vorgesehene Vertretung in Angelegenheiten schwerbehinderter Besch\u00e4ftigter. Er fungiert als verantwortlicher Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Beauftragter des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur funktionalen Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten gegen\u00fcber schwerbehinderten Menschen. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte nat\u00fcrliche Person mit gesetzlich zugewiesener Vertretungsfunktion. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch besch\u00e4ftigt wird. Die Bestellung erfolgt durch einseitige Erkl\u00e4rung und begr\u00fcndet eine verantwortliche Wahrnehmung arbeitgeberseitiger Aufgaben. Der Beauftragter des Arbeitgebers handelt dabei mit Au\u00dfenvertretungsmacht f\u00fcr den Arbeitgeber in einschl\u00e4gigen Angelegenheiten. Rechtsgrundlage ist \u00a7 181 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, abgek\u00fcrzt SGB IX. Der Beauftragter des Arbeitgebers ist unabh\u00e4ngig von einer Besch\u00e4ftigungspflichtquote oder dem Bestehen einer Schwerbehindertenvertretung zu bestellen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur \u00dcbernahme des Amtes besteht nicht. Abzugrenzen ist der Beauftragter des Arbeitgebers von der Schwerbehindertenvertretung als Arbeitnehmerorgan. In der Praxis sichert der Beauftragter des Arbeitgebers die Koordination mit Beh\u00f6rden und innerbetrieblichen Interessenvertretungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Beauftragter des Arbeitgebers ist gesetzlich vorgesehene Vertretung in Angelegenheiten schwerbehinderter Besch\u00e4ftigter. Er fungiert als verantwortlicher Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite. Definition Beauftragter des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur funktionalen Wahrnehmung gesetzlicher Pflichten gegen\u00fcber schwerbehinderten Menschen. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte nat\u00fcrliche Person mit gesetzlich zugewiesener Vertretungsfunktion. Tatbestandlich ist festgelegt, dass mindestens ein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-277","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/277","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/277\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8987,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/277\/revisions\/8987"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=277"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=277"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=277"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}