{"id":282,"date":"2026-02-01T01:03:27","date_gmt":"2026-02-01T00:03:27","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/beendigung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:28","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:28","slug":"beendigung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/beendigung\/","title":{"rendered":"Beendigung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Beendigung von Betriebsvereinbarungen bezeichnet das rechtliche Ende kollektivrechtlicher Regelungen. Sie beschreibt abschlie\u00dfend die anerkannten Beendigungsmechanismen im Betriebsverfassungsrecht.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Beendigung von Betriebsvereinbarungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Regelung des zeitlichen Endes kollektiver Vereinbarungen. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen beschreibt das rechtliche Ende der normativen Wirkung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Erfasst werden alle rechtlichen Beendigungsmechanismen, die das kollektive Regelungswerk vollst\u00e4ndig au\u00dfer Kraft setzen. Sie liegt vor, wenn Abl\u00f6sung, Fristablauf, K\u00fcndigung, Zweckfortfall oder tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde das Fortgelten ausschlie\u00dfen. Ma\u00dfgeblich ist eine objektive Beendigungslage, unabh\u00e4ngig von individuellen Willenserkl\u00e4rungen einzelner beteiligter Betriebsparteien. Rechtsgrundlage sind insbesondere \u00a7 77 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG sowie \u00a7 314 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch BGB. Die Anwendung richtet sich nach dem normativen Charakter und dem jeweiligen Regelungsgegenstand der Vereinbarung. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Fortf\u00fchrung oder Neuabschluss einer Vereinbarung. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen ist von der blo\u00dfen \u00c4nderung einer Betriebsvereinbarung mit fortbestehender Wirkung abzugrenzen. Sie ist praxisrelevant f\u00fcr die zeitliche Steuerung kollektiver Regelungen im laufenden Betrieb.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Beendigung von Betriebsvereinbarungen bezeichnet das rechtliche Ende kollektivrechtlicher Regelungen. Sie beschreibt abschlie\u00dfend die anerkannten Beendigungsmechanismen im Betriebsverfassungsrecht. Definition Beendigung von Betriebsvereinbarungen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Regelung des zeitlichen Endes kollektiver Vereinbarungen. Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen beschreibt das rechtliche Ende der normativen Wirkung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Erfasst werden alle rechtlichen Beendigungsmechanismen, die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-282","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/282","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/282\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8992,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/282\/revisions\/8992"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=282"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=282"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=282"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}