{"id":364,"date":"2026-02-01T01:03:28","date_gmt":"2026-02-01T00:03:28","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/betriebsfremde-aufwendungen\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:31","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:31","slug":"betriebsfremde-aufwendungen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/betriebsfremde-aufwendungen\/","title":{"rendered":"Betriebsfremde Aufwendungen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Betriebsfremde Aufwendungen sind Aufwendungen ohne unmittelbaren Bezug zum Betriebszweck. Sie fallen unabh\u00e4ngig vom Umfang der betrieblichen Leistungserstellung an.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Betriebsfremde Aufwendungen ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Einordnung nicht betriebszweckbezogener Aufwendungen. Erfasst werden Aufwendungen, die nicht durch die eigentliche Leistungserstellung oder den operativen Betriebszweck veranlasst sind. Betriebsfremde Aufwendungen liegen vor, wenn ein Aufwand zwar dem Unternehmen zuzurechnen ist, jedoch keinen funktionalen Zusammenhang mit der betrieblichen T\u00e4tigkeit aufweist. Voraussetzung ist, dass der Aufwand unabh\u00e4ngig von Art, Umfang und Intensit\u00e4t der betrieblichen Aktivit\u00e4t entsteht. Die Einordnung erfolgt ausschlie\u00dflich nach objektiven wirtschaftlichen Kriterien der betrieblichen Veranlassung. Betriebsfremde Aufwendungen begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Ber\u00fccksichtigung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie sind von betrieblichen Aufwendungen mit unmittelbarem Bezug zum Betriebszweck klar abzugrenzen. F\u00fcr die Praxis sind Betriebsfremde Aufwendungen insbesondere f\u00fcr Abgrenzungsfragen zwischen Finanzbuchhaltung und interner Kalkulation bedeutsam. Betriebsfremde Aufwendungen beeinflussen regelm\u00e4\u00dfig den handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschluss, nicht jedoch die innerbetriebliche Kostensteuerung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Betriebsfremde Aufwendungen sind Aufwendungen ohne unmittelbaren Bezug zum Betriebszweck. Sie fallen unabh\u00e4ngig vom Umfang der betrieblichen Leistungserstellung an. Definition Betriebsfremde Aufwendungen ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Einordnung nicht betriebszweckbezogener Aufwendungen. Erfasst werden Aufwendungen, die nicht durch die eigentliche Leistungserstellung oder den operativen Betriebszweck veranlasst sind. Betriebsfremde Aufwendungen liegen vor, wenn ein Aufwand [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-364","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/364","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/364\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9077,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/364\/revisions\/9077"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=364"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=364"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=364"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}