{"id":365,"date":"2026-02-01T01:03:28","date_gmt":"2026-02-01T00:03:28","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/betriebsfrieden\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:31","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:31","slug":"betriebsfrieden","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/betriebsfrieden\/","title":{"rendered":"Betriebsfrieden"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Betriebsfrieden bezeichnet einen Zustand st\u00f6rungsfreier Zusammenarbeit aller betrieblich Beteiligten. Er beschreibt das funktionale Zusammenwirken im Betrieb ohne nachhaltige Konflikte.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Betriebsfrieden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt einen Zustand geordneter, konfliktfreier Zusammenarbeit im Betrieb zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und betrieblicher Interessenvertretung. Der Betriebsfrieden liegt vor, wenn der Arbeitsablauf nicht durch nachhaltige Spannungen, Pflichtverletzungen oder kollektive Konflikte beeintr\u00e4chtigt ist. Voraussetzung ist die tats\u00e4chliche Einhaltung gegenseitiger R\u00fccksichtnahmepflichten sowie betrieblicher Verhaltensanforderungen im laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz in den \u00a7\u00a7 2 und 74 Absatz 2 BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung oder dauerhaften Aufrechterhaltung des Betriebsfrieden besteht nicht. Der Begriff ist vom tarifrechtlichen Arbeitsfrieden w\u00e4hrend der Laufzeit eines Tarifvertrags abzugrenzen. Betriebsfrieden besitzt praktische Bedeutung bei der Bewertung betriebsst\u00f6renden Verhaltens und bei betriebsverfassungsrechtlichen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Betriebsfrieden bezeichnet einen Zustand st\u00f6rungsfreier Zusammenarbeit aller betrieblich Beteiligten. Er beschreibt das funktionale Zusammenwirken im Betrieb ohne nachhaltige Konflikte. Definition Betriebsfrieden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt einen Zustand geordneter, konfliktfreier Zusammenarbeit im Betrieb zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und betrieblicher Interessenvertretung. Der Betriebsfrieden liegt vor, wenn der Arbeitsablauf nicht durch nachhaltige Spannungen, Pflichtverletzungen oder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-365","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/365","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/365\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9078,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/365\/revisions\/9078"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=365"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=365"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=365"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}