{"id":367,"date":"2026-02-01T01:03:28","date_gmt":"2026-02-01T00:03:28","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/betriebsgeheimnis\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:31","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:31","slug":"betriebsgeheimnis","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/betriebsgeheimnis\/","title":{"rendered":"Betriebsgeheimnis"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Betriebsgeheimnis bezeichnet vertrauliche Informationen eines Betriebs mit wirtschaftlichem Bezug. Der Begriff beschreibt gesch\u00fctzte Tatsachen, die nicht allgemein zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Betriebsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine betriebsbezogene Tatsache mit wirtschaftlichem Bezug, die nicht offenkundig und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist. Ein Betriebsgeheimnis liegt vor, wenn die Information vom Inhaber erkennbar geheim gehalten wird. Voraussetzung ist, dass angemessene organisatorische oder vertragliche Geheimhaltungsma\u00dfnahmen tats\u00e4chlich bestehen. Der Schutz erstreckt sich auf technische, kaufm\u00e4nnische und personelle Informationen aus dem betrieblichen Zusammenhang. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Gesetz zum Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen (GeschGehG) sowie \u00a7 241 Absatz 2 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Betriebsgeheimnis begr\u00fcndet keinen absoluten Ausschluss jeder Offenlegung unter allen Umst\u00e4nden. Es ist von allgemein zug\u00e4nglichen oder branchen\u00fcblichen Kenntnissen ohne Geheimhaltungswillen abzugrenzen. Betriebsgeheimnis besitzt praktische Bedeutung f\u00fcr arbeitsvertragliche Nebenpflichten und f\u00fcr Sanktionen bei Pflichtverletzungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Betriebsgeheimnis bezeichnet vertrauliche Informationen eines Betriebs mit wirtschaftlichem Bezug. Der Begriff beschreibt gesch\u00fctzte Tatsachen, die nicht allgemein zug\u00e4nglich sind. Definition Betriebsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine betriebsbezogene Tatsache mit wirtschaftlichem Bezug, die nicht offenkundig und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist. Ein Betriebsgeheimnis liegt vor, wenn die Information vom Inhaber erkennbar [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-367","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/367","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/367\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9080,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/367\/revisions\/9080"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=367"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=367"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=367"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}