{"id":383,"date":"2026-02-01T01:03:28","date_gmt":"2026-02-01T00:03:28","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/betriebsstaette\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:32","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:32","slug":"betriebsstaette","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/betriebsstaette\/","title":{"rendered":"Betriebsst\u00e4tte"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Betriebsst\u00e4tte bezeichnet einen festen organisatorischen Ort unternehmerischer T\u00e4tigkeit. Sie ist f\u00fcr arbeitsrechtliche Zust\u00e4ndigkeiten und betriebliche Zuordnung von Arbeitnehmern relevant.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Betriebsst\u00e4tte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine feste \u00f6rtliche Einrichtung, durch die ein Unternehmen seine betriebliche T\u00e4tigkeit tats\u00e4chlich aus\u00fcbt. Eine Betriebsst\u00e4tte liegt vor, wenn eine dauerhafte r\u00e4umliche Organisationseinheit vorhanden ist, die betrieblichen Zwecken dient. Ma\u00dfgeblich sind eine gewisse Best\u00e4ndigkeit, eine sachliche Ausstattung und die Nutzung zur Leistungserbringung. Die personelle Besetzung ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Einrichtung funktional genutzt wird. Rechtsgrundlage der Begriffsbestimmung ist \u00a7 12 Absatz 1 Abgabenordnung (AO). Eine Betriebsst\u00e4tte begr\u00fcndet keine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit und ist kein selbstst\u00e4ndiger Rechtstr\u00e4ger. Sie ist von dem Betrieb als organisatorischer Einheit mit einheitlicher Leitung abzugrenzen. Mehrere Betriebsst\u00e4tten k\u00f6nnen einem Betrieb zugeordnet sein, wenn eine gemeinsame Leitung besteht. Homeoffice-Arbeitspl\u00e4tze begr\u00fcnden regelm\u00e4\u00dfig keine Betriebsst\u00e4tte im Rechtssinne. Die Betriebsst\u00e4tte beeinflusst die Zuordnung von Arbeitnehmern, Mitbestimmungsrechte und arbeitsvertragliche Leistungsorte im Betrieb.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Betriebsst\u00e4tte bezeichnet einen festen organisatorischen Ort unternehmerischer T\u00e4tigkeit. Sie ist f\u00fcr arbeitsrechtliche Zust\u00e4ndigkeiten und betriebliche Zuordnung von Arbeitnehmern relevant. Definition Betriebsst\u00e4tte ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine feste \u00f6rtliche Einrichtung, durch die ein Unternehmen seine betriebliche T\u00e4tigkeit tats\u00e4chlich aus\u00fcbt. Eine Betriebsst\u00e4tte liegt vor, wenn eine dauerhafte r\u00e4umliche Organisationseinheit vorhanden ist, die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-383","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/383","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/383\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9096,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/383\/revisions\/9096"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=383"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=383"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=383"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}