{"id":401,"date":"2026-02-01T01:03:29","date_gmt":"2026-02-01T00:03:29","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/bewerberauswahl\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:33","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:33","slug":"bewerberauswahl","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/bewerberauswahl\/","title":{"rendered":"Bewerberauswahl"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Bewerberauswahl bezeichnet den Entscheidungsprozess \u00fcber die Einstellung eines Bewerbers. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Bindungen und Mitbestimmungsrechten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Bewerberauswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Bewerberauswahl bezeichnet den Prozess der Entscheidung eines Arbeitgebers \u00fcber die Besetzung einer offenen Stelle mit einem bestimmten Bewerber. Sie liegt vor, wenn Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien gepr\u00fcft bewertet und miteinander verglichen werden. Ma\u00dfgeblich sind dabei sachliche Auswahlkriterien wie Qualifikation Eignung und berufliche Erfahrung im Bezug zur ausgeschriebenen T\u00e4tigkeit. Die Bewerberauswahl unterliegt rechtlichen Grenzen insbesondere durch Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG. In mitbestimmten Betrieben setzt eine wirksame Bewerberauswahl die Beteiligung des Betriebsrats nach \u00a7 99 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG voraus. Eine Bewerberauswahl ist unzul\u00e4ssig wenn sie auf verbotenen Differenzierungsmerkmalen beruht oder Auswahlrichtlinien verletzt. Die Bewerberauswahl begr\u00fcndet keinen Anspruch eines Bewerbers auf Einstellung oder Begr\u00fcndung der Entscheidung. Von der Personalplanung unterscheidet sich die Bewerberauswahl durch ihren einzelfallbezogenen Entscheidungscharakter. In der Praxis bildet die Bewerberauswahl die Grundlage rechtssicherer Einstellungen und personeller Auswahlentscheidungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Bewerberauswahl bezeichnet den Entscheidungsprozess \u00fcber die Einstellung eines Bewerbers. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Bindungen und Mitbestimmungsrechten. Definition Bewerberauswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Bewerberauswahl bezeichnet den Prozess der Entscheidung eines Arbeitgebers \u00fcber die Besetzung einer offenen Stelle mit einem bestimmten Bewerber. Sie liegt vor, wenn Bewerbungen anhand festgelegter Kriterien gepr\u00fcft bewertet und miteinander [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-401","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/401","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/401\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9114,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/401\/revisions\/9114"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=401"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=401"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=401"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}