{"id":403,"date":"2026-02-01T01:03:29","date_gmt":"2026-02-01T00:03:29","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/bewerbung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:33","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:33","slug":"bewerbung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/bewerbung\/","title":{"rendered":"Bewerbung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Bewerbung bezeichnet die formalisierte Kontaktaufnahme zur Anbahnung eines Arbeits- oder Ausbildungsverh\u00e4ltnisses. Sie begr\u00fcndet rechtlich relevante Pflichten im vorvertraglichen Stadium.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Bewerbung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet die auf Abschluss eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses gerichtete Erkl\u00e4rung einer Person. Sie stellt ein nach au\u00dfen erkennbares Angebot dar, das auf die Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses abzielt. Die Bewerbung liegt vor, wenn Unterlagen oder Erkl\u00e4rungen zur pers\u00f6nlichen und fachlichen Eignung \u00fcbermittelt sind. Sie kann schriftlich, elektronisch, m\u00fcndlich oder \u00fcber standardisierte Verfahren an einen potenziellen Arbeitgeber gerichtet sein. Mit Zugang der Bewerbung entsteht ein vorvertragliches Schuldverh\u00e4ltnis mit gegenseitigen R\u00fccksichtnahmepflichten. Dieses Schuldverh\u00e4ltnis unterliegt den Vorgaben des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere \u00a7 311 Absatz 2 BGB. Im gesamten Bewerbungsverfahren findet zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Anwendung. Die Bewerbung begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Sie ist vom sp\u00e4teren Vertragsschluss abzugrenzen, da sie lediglich der Vertragsanbahnung dient. In der Praxis bildet die Bewerbung den rechtlichen Ausgangspunkt f\u00fcr Auswahlentscheidungen, Datenschutzpflichten und m\u00f6gliche Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Bewerbung bezeichnet die formalisierte Kontaktaufnahme zur Anbahnung eines Arbeits- oder Ausbildungsverh\u00e4ltnisses. Sie begr\u00fcndet rechtlich relevante Pflichten im vorvertraglichen Stadium. Definition Bewerbung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet die auf Abschluss eines Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses gerichtete Erkl\u00e4rung einer Person. Sie stellt ein nach au\u00dfen erkennbares Angebot dar, das auf die Begr\u00fcndung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses abzielt. Die Bewerbung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-403","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/403","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/403\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9116,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/403\/revisions\/9116"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=403"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=403"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=403"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}