{"id":509,"date":"2026-02-01T01:03:31","date_gmt":"2026-02-01T00:03:31","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/datenschutzbeauftragter\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:36","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:36","slug":"datenschutzbeauftragter","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/datenschutzbeauftragter\/","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragter"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Datenschutzbeauftragter bezeichnet eine bestellte Person zur \u00dcberwachung des Datenschutzes im Unternehmen. Sie wirkt unabh\u00e4ngig und unterst\u00fctzt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Datenschutzbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur institutionellen Sicherung des Datenschutzes im Betrieb. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte nat\u00fcrliche Person mit fachlicher Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Datenschutzfragen. Datenschutzbeauftragter liegt vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen f\u00fcr Bestellung und Aufgaben\u00fcbertragung erf\u00fcllt sind. Die Funktion umfasst Beratung, \u00dcberwachung und Unterst\u00fctzung bei Verarbeitung personenbezogener Besch\u00e4ftigtendaten. Die Bestellung setzt Fachkunde, Zuverl\u00e4ssigkeit und Weisungsfreiheit in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten voraus. Rechtsgrundlagen sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Datenschutzbeauftragter begr\u00fcndet keinen Anspruch auf bestimmte betriebliche Entscheidungen oder Datenverarbeitungen. Er ist von anderen betrieblichen Kontrollfunktionen abzugrenzen, die keine datenschutzrechtliche Unabh\u00e4ngigkeit besitzen. In der Praxis wirkt der Datenschutzbeauftragter als interne Kontrollinstanz und Ansprechpartner f\u00fcr Aufsichtsbeh\u00f6rden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Datenschutzbeauftragter bezeichnet eine bestellte Person zur \u00dcberwachung des Datenschutzes im Unternehmen. Sie wirkt unabh\u00e4ngig und unterst\u00fctzt die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten. Definition Datenschutzbeauftragter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur institutionellen Sicherung des Datenschutzes im Betrieb. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber bestellte nat\u00fcrliche Person mit fachlicher Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Datenschutzfragen. Datenschutzbeauftragter liegt vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-509","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/509","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/509\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9223,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/509\/revisions\/9223"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=509"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=509"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=509"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}