{"id":535,"date":"2026-02-01T01:03:31","date_gmt":"2026-02-01T00:03:31","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/dienstkleidung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:37","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:37","slug":"dienstkleidung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/dienstkleidung\/","title":{"rendered":"Dienstkleidung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitskleidung bezeichnet Kleidung, die w\u00e4hrend der Arbeitszeit im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit getragen wird. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des Weisungsrechts.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Kleidung, die Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend der Arbeitszeit im funktionalen Zusammenhang mit der geschuldeten T\u00e4tigkeit tragen. Sie dient der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aus\u00fcbung der Arbeit und steht in einem objektiven Bezug zur betrieblichen T\u00e4tigkeit. Der Begriff erfasst Kleidung unabh\u00e4ngig von einheitlicher Gestaltung, \u00e4u\u00dferer Kennzeichnung oder besonderem Schutzzweck. Arbeitskleidung liegt vor, wenn Tragen und Auswahl durch Art, Ort oder Ablauf der Arbeit bestimmt sind. Ma\u00dfgeblich ist eine funktionale Zuordnung zur T\u00e4tigkeit, nicht eine individuelle Trageentscheidung. Vorgaben des Arbeitgebers k\u00f6nnen Umfang, Ausf\u00fchrung oder Erscheinungsbild sachlich begrenzen. Die Zuordnung setzt keine besondere Gef\u00e4hrdungslage oder Repr\u00e4sentationsfunktion voraus. Arbeitskleidung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Kosten\u00fcbernahme oder Verg\u00fctung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung ergibt sich aus dem Begriff nicht. Arbeitskleidung ist von Dienst- und Schutzkleidung abzugrenzen, die zus\u00e4tzlichen Zwecken dienen. In der Praxis ist der Begriff f\u00fcr Weisungsrechte, Umkleidezeiten und Kostentragung relevant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitskleidung bezeichnet Kleidung, die w\u00e4hrend der Arbeitszeit im Zusammenhang mit der T\u00e4tigkeit getragen wird. Sie unterliegt arbeitsrechtlichen Vorgaben im Rahmen des Weisungsrechts. Definition Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt Kleidung, die Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend der Arbeitszeit im funktionalen Zusammenhang mit der geschuldeten T\u00e4tigkeit tragen. Sie dient der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Aus\u00fcbung der Arbeit und steht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-535","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/535","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/535\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9249,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/535\/revisions\/9249"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=535"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=535"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=535"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}