{"id":544,"date":"2026-02-01T01:03:31","date_gmt":"2026-02-01T00:03:31","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/dienstwohnung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:37","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:37","slug":"dienstwohnung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/dienstwohnung\/","title":{"rendered":"Dienstwohnung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) beschreibt die rechtliche Befugnis zur n\u00e4heren Bestimmung arbeitsvertraglicher Leistungspflichten. Es konkretisiert Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur einseitigen Konkretisierung geschuldeter Arbeitsleistungen. Es erfasst die n\u00e4here Bestimmung von Inhalt, Durchf\u00fchrung, Ort und zeitlicher Lage der Arbeitsleistung. Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) liegt vor, wenn arbeitsvertragliche Regelungen diese Bedingungen nicht abschlie\u00dfend festgelegt haben. Voraussetzung ist eine bestehende arbeitsvertragliche Leistungspflicht mit offenem Konkretisierungsspielraum. Rechtsgrundlage ist \u00a7 106 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit \u00a7 315 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Aus\u00fcbung erfolgt nach billigem Ermessen unter angemessener Interessenabw\u00e4gung beider Vertragsparteien. Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) unterliegt gesetzlichen Schranken sowie tariflichen, betrieblichen und vertraglichen Vorrangregelungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung oder Befolgung bestimmter Weisungen besteht nicht. Es ist von einer Vertrags\u00e4nderung abzugrenzen, die eine einvernehmliche oder gestaltende Rechts\u00e4nderung voraussetzt. In der Praxis dient das Weisungsrecht (Arbeitgeber) der flexiblen Organisation betrieblicher Arbeitsabl\u00e4ufe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) beschreibt die rechtliche Befugnis zur n\u00e4heren Bestimmung arbeitsvertraglicher Leistungspflichten. Es konkretisiert Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis. Definition Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur einseitigen Konkretisierung geschuldeter Arbeitsleistungen. Es erfasst die n\u00e4here Bestimmung von Inhalt, Durchf\u00fchrung, Ort und zeitlicher Lage der Arbeitsleistung. Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-544","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/544","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/544\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9258,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/544\/revisions\/9258"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=544"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=544"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=544"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}