{"id":60,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/akquisitionsfinanzierung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:19","slug":"akquisitionsfinanzierung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/akquisitionsfinanzierung\/","title":{"rendered":"Akquisitionsfinanzierung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Akquisitionsfinanzierung bezeichnet die Finanzierung eines Unternehmenskaufs durch Eigen- oder Fremdmittel. Sie dient der \u00dcbernahme von Unternehmen oder Beteiligungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Akquisitionsfinanzierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff f\u00fcr ein strukturiertes Instrument der Unternehmens\u00fcbernahmefinanzierung. Akquisitionsfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Finanzierung eines Unternehmenskaufs. Sie liegt vor, wenn Kaufpreis und Transaktionskosten durch Eigenkapital, Fremdkapital oder kombinierte Finanzierungsformen gedeckt sind. Voraussetzung ist eine wirtschaftlich tragf\u00e4hige Kapitalstruktur unter Ber\u00fccksichtigung des zuk\u00fcnftigen Cashflows des Zielunternehmens. Die Finanzierung kann als Innenfinanzierung aus vorhandenen Mitteln oder als Au\u00dfenfinanzierung \u00fcber Dritte ausgestaltet sein. Akquisitionsfinanzierung umfasst regelm\u00e4\u00dfig auch die Neustrukturierung der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Haftungsverh\u00e4ltnisse nach dem Erwerb. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung einer bestimmten Finanzierungsform besteht nicht. Sie ist von der Projektfinanzierung abzugrenzen, die auf einzelne Vorhaben ohne Unternehmens\u00fcbernahme gerichtet ist. In der Praxis bildet Akquisitionsfinanzierung die finanzielle Grundlage f\u00fcr Unternehmensnachfolgen, strategische Zuk\u00e4ufe und Beteiligungserwerbe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Akquisitionsfinanzierung bezeichnet die Finanzierung eines Unternehmenskaufs durch Eigen- oder Fremdmittel. Sie dient der \u00dcbernahme von Unternehmen oder Beteiligungen. Definition Akquisitionsfinanzierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff f\u00fcr ein strukturiertes Instrument der Unternehmens\u00fcbernahmefinanzierung. Akquisitionsfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Finanzierung eines Unternehmenskaufs. Sie liegt vor, wenn Kaufpreis und Transaktionskosten durch Eigenkapital, Fremdkapital [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-60","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/60","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/60\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8763,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/60\/revisions\/8763"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=60"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=60"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=60"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}