{"id":604,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/eigenheimzulage\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:39","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:39","slug":"eigenheimzulage","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/eigenheimzulage\/","title":{"rendered":"Eigenheimzulage"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Eigenheimzulage war eine staatliche F\u00f6rderleistung f\u00fcr selbstgenutzten Wohnraum. Sie unterst\u00fctzte den Erwerb oder Bau von Wohneigentum.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Eigenheimzulage ist ein steuerrechtlicher Begriff mit f\u00f6rderrechtlicher Ausgestaltung im Bereich des Wohnungsbaus. Er bezeichnet eine staatliche Geldleistung zur F\u00f6rderung selbstgenutzten Wohneigentums nat\u00fcrlicher Personen. Die Eigenheimzulage lag vor, wenn ein beg\u00fcnstigtes Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Voraussetzung war die Einhaltung gesetzlich festgelegter Einkommensgrenzen sowie objektbezogener Nutzungsvorgaben. Rechtsgrundlage war das Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Leistung wurde unabh\u00e4ngig von der individuellen Steuerschuld als j\u00e4hrlicher F\u00f6rderbetrag gew\u00e4hrt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gew\u00e4hrung besteht seit dem Wegfall der Regelung nicht mehr. Die Eigenheimzulage ist vom Baukindergeld abzugrenzen, das eine eigenst\u00e4ndige familienbezogene F\u00f6rderleistung darstellt. F\u00f6rderf\u00e4hig waren ausschlie\u00dflich Neubauten oder der Erwerb bestehenden Wohnraums zur Eigennutzung. Die Zahlung erfolgte \u00fcber einen festgelegten F\u00f6rderzeitraum mit j\u00e4hrlicher Auszahlung. Anspruchsberechtigt waren nur nat\u00fcrliche Personen mit unbeschr\u00e4nkter Steuerpflicht im Inland. Die Eigenheimzulage hatte in der Praxis erhebliche Bedeutung f\u00fcr die staatliche Wohneigentumsf\u00f6rderung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Eigenheimzulage war eine staatliche F\u00f6rderleistung f\u00fcr selbstgenutzten Wohnraum. Sie unterst\u00fctzte den Erwerb oder Bau von Wohneigentum. Definition Eigenheimzulage ist ein steuerrechtlicher Begriff mit f\u00f6rderrechtlicher Ausgestaltung im Bereich des Wohnungsbaus. Er bezeichnet eine staatliche Geldleistung zur F\u00f6rderung selbstgenutzten Wohneigentums nat\u00fcrlicher Personen. Die Eigenheimzulage lag vor, wenn ein beg\u00fcnstigtes Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-604","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/604","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/604\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9318,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/604\/revisions\/9318"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=604"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=604"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=604"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}