{"id":609,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/eigentum\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:39","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:39","slug":"eigentum","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/eigentum\/","title":{"rendered":"Eigentum"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Eigentum bezeichnet die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person. Es verleiht umfassende Herrschaftsrechte.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Eigentum ist ein rechtlicher Begriff mit zivilrechtlicher und verfassungsrechtlicher Systemverankerung. Er bezeichnet die umfassende rechtliche Herrschaft einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person \u00fcber eine Sache. Eigentum umfasst insbesondere das Recht zum Gebrauch, zur wirtschaftlichen Verwertung und zum Ausschluss Dritter. Voraussetzung ist die rechtliche Zuordnung einer konkreten Sache zu einem eindeutig bestimmten Rechtstr\u00e4ger. Die Aus\u00fcbung unterliegt den gesetzlichen Inhalts und Schrankenbestimmungen nach Artikel 14 Grundgesetz (GG). Nach Artikel 14 Absatz 2 GG ist Eigentum sozialgebunden und verpflichtet zum Gebrauch im Allgemeininteresse. Eine schrankenlose oder beliebige Verf\u00fcgungsmacht wird dadurch rechtlich ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Eigentum begr\u00fcndet keinen Anspruch auf uneingeschr\u00e4nkte Nutzung ohne R\u00fccksicht auf gesetzliche Beschr\u00e4nkungen. Es ist von Besitz abzugrenzen, der lediglich die tats\u00e4chliche Sachherrschaft ohne rechtliche Zuordnung beschreibt. In der Praxis bestimmt der Eigentumsstatus ma\u00dfgeblich die wirtschaftliche Zuordnung und rechtliche Durchsetzbarkeit von Verm\u00f6genswerten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Eigentum bezeichnet die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person. Es verleiht umfassende Herrschaftsrechte. Definition Eigentum ist ein rechtlicher Begriff mit zivilrechtlicher und verfassungsrechtlicher Systemverankerung. Er bezeichnet die umfassende rechtliche Herrschaft einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person \u00fcber eine Sache. Eigentum umfasst insbesondere das Recht zum Gebrauch, zur wirtschaftlichen Verwertung und zum Ausschluss Dritter. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-609","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/609","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/609\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9323,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/609\/revisions\/9323"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=609"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=609"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=609"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}