{"id":612,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/einarbeitungsplan\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:39","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:39","slug":"einarbeitungsplan","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/einarbeitungsplan\/","title":{"rendered":"Einarbeitungsplan"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Einarbeitungsplan strukturiert den Einstieg neuer Besch\u00e4ftigter in Organisation und T\u00e4tigkeit. Er dient der geordneten Vermittlung von Aufgaben, Wissen und Zust\u00e4ndigkeiten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Einarbeitungsplan ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Einf\u00fchrung neu eingestellter Arbeitnehmer in betriebliche Abl\u00e4ufe. Der Einarbeitungsplan regelt Inhalt, zeitliche Abfolge und Zust\u00e4ndigkeiten der anf\u00e4nglichen Wissens- und Aufgabenvermittlung. Er liegt vor, wenn T\u00e4tigkeiten, Ansprechpartner, Schulungen und Zeitr\u00e4ume verbindlich festgelegt und aufeinander abgestimmt sind. Voraussetzung ist ferner, dass die Ma\u00dfnahmen auf die konkrete Stelle und Organisation zugeschnitten sind. Die Ausgestaltung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig schriftlich, kann jedoch auch in anderer dokumentierter Form vorgenommen werden. Beteiligte sind typischerweise Arbeitgeber, Vorgesetzte sowie fachlich zust\u00e4ndige Besch\u00e4ftigte des Betriebs insgesamt. Spezielle gesetzliche Regelungen bestehen nicht, der Einarbeitungsplan ergibt sich aus arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder eine bestimmte Dauer der Einarbeitung. Der Einarbeitungsplan ist von der Probezeit abzugrenzen, da diese ein eigenst\u00e4ndiger Vertragszeitraum ist. In der Praxis dient das Instrument der Koordination betrieblicher Einarbeitungsma\u00dfnahmen zwischen Arbeitgeber, F\u00fchrungskr\u00e4ften und Kollegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Einarbeitungsplan strukturiert den Einstieg neuer Besch\u00e4ftigter in Organisation und T\u00e4tigkeit. Er dient der geordneten Vermittlung von Aufgaben, Wissen und Zust\u00e4ndigkeiten. Definition Einarbeitungsplan ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur strukturierten Einf\u00fchrung neu eingestellter Arbeitnehmer in betriebliche Abl\u00e4ufe. Der Einarbeitungsplan regelt Inhalt, zeitliche Abfolge und Zust\u00e4ndigkeiten der anf\u00e4nglichen Wissens- und Aufgabenvermittlung. Er liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-612","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/612","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/612\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9326,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/612\/revisions\/9326"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=612"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=612"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=612"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}