{"id":615,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/einfuhrumsatzsteuer\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:39","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:39","slug":"einfuhrumsatzsteuer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/einfuhrumsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Einfuhrumsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Einfuhrumsatzsteuer belastet Warenimporte aus Drittl\u00e4ndern steuerlich wie inl\u00e4ndische Ums\u00e4tze. Sie wird bei der \u00dcberf\u00fchrung in den freien Verkehr erhoben.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Einfuhrumsatzsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Besteuerung von Waren bei der Einfuhr in das Inland. Sie erfasst Liefergegenst\u00e4nde, die aus umsatzsteuerrechtlichen Drittl\u00e4ndern in das deutsche Steuergebiet verbracht werden. Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht, wenn Waren in den freien Verkehr \u00fcberf\u00fchrt und dem nationalen Verbrauch zugef\u00fchrt werden. Voraussetzung ist eine steuerpflichtige Einfuhrhandlung, die nicht unter eine gesetzliche Steuerbefreiung f\u00e4llt. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert zuz\u00fcglich Einfuhrabgaben und verbrauchsteuerlicher Belastungen. Der Steuersatz entspricht dem allgemeinen oder erm\u00e4\u00dfigten Umsatzsteuersatz des Umsatzsteuerrechts. Rechtsgrundlage ist \u00a7 21 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, als spezielle Einfuhrbesteuerungsnorm. Die Einfuhrumsatzsteuer wird von der Zollverwaltung erhoben und ist bei der Einfuhranmeldung zu entrichten. Ein eigenst\u00e4ndiger Steueranspruch aus einem Leistungsaustausch wird dadurch nicht begr\u00fcndet. Die Einfuhrumsatzsteuer ist von der Zollabgabe abzugrenzen, da sie keine handelspolitische Schutzfunktion erf\u00fcllt. In der Praxis erm\u00f6glicht die Steuer eine Gleichbehandlung importierter Waren mit im Inland besteuerten Ums\u00e4tzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Einfuhrumsatzsteuer belastet Warenimporte aus Drittl\u00e4ndern steuerlich wie inl\u00e4ndische Ums\u00e4tze. Sie wird bei der \u00dcberf\u00fchrung in den freien Verkehr erhoben. Definition Einfuhrumsatzsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Besteuerung von Waren bei der Einfuhr in das Inland. Sie erfasst Liefergegenst\u00e4nde, die aus umsatzsteuerrechtlichen Drittl\u00e4ndern in das deutsche Steuergebiet verbracht werden. Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-615","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/615","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/615\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9329,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/615\/revisions\/9329"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=615"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=615"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=615"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}