{"id":616,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/eingangsrechnung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:39","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:39","slug":"eingangsrechnung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/eingangsrechnung\/","title":{"rendered":"Eingangsrechnung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Eingangsrechnung ist eine vom Leistungserbringer \u00fcbermittelte Zahlungsanforderung. Sie dient der Abrechnung empfangener Lieferungen oder Leistungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Eingangsrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff f\u00fcr eine dem Leistungsempf\u00e4nger zugehende Rechnung. Sie bezeichnet ein Abrechnungsdokument \u00fcber eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers. Die Eingangsrechnung liegt vor, wenn der Rechnungsaussteller eine Forderung konkret beziffert und formell geltend macht. Voraussetzung ist, dass das Dokument die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollst\u00e4ndig und zutreffend enth\u00e4lt. Die Entstehung der Forderung ist von der Ausstellung der Rechnung rechtlich unabh\u00e4ngig. Umsatzsteuerlich berechtigt die Eingangsrechnung bei ordnungsgem\u00e4\u00dfem Steuerausweis zum Vorsteuerabzug. Rechtsgrundlagen sind \u00a7 14 Umsatzsteuergesetz sowie \u00a7 15 UStG f\u00fcr den Vorsteuerabzug. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht erst durch die Eingangsrechnung, sondern aus dem zugrunde liegenden Schuldverh\u00e4ltnis. Die Eingangsrechnung ist von der Ausgangsrechnung abzugrenzen, die der Unternehmer selbst an seine Kunden stellt. In der Praxis dient die Eingangsrechnung der buchhalterischen Erfassung, Pr\u00fcfung und steuerlichen Zuordnung betrieblicher Aufwendungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Eingangsrechnung ist eine vom Leistungserbringer \u00fcbermittelte Zahlungsanforderung. Sie dient der Abrechnung empfangener Lieferungen oder Leistungen. Definition Eingangsrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff f\u00fcr eine dem Leistungsempf\u00e4nger zugehende Rechnung. Sie bezeichnet ein Abrechnungsdokument \u00fcber eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers. Die Eingangsrechnung liegt vor, wenn der Rechnungsaussteller eine Forderung konkret beziffert und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-616","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/616","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/616\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9330,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/616\/revisions\/9330"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=616"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=616"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=616"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}