{"id":617,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/eingliederungshilfe\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:39","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:39","slug":"eingliederungshilfe","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/eingliederungshilfe\/","title":{"rendered":"Eingliederungshilfe"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Eingliederungshilfe ist eine staatliche Unterst\u00fctzungsleistung zur Sicherung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen. Sie richtet sich an Personen mit wesentlichen oder drohenden Teilhabebeeintr\u00e4chtigungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Eingliederungshilfe ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet steuerfinanzierte Leistungen zur F\u00f6rderung selbstbestimmter Lebensf\u00fchrung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eingliederungshilfe liegt vor, wenn eine wesentliche Behinderung oder eine entsprechende Gef\u00e4hrdung der Teilhabe festgelegt ist. Voraussetzung ist eine l\u00e4ngerfristige Beeintr\u00e4chtigung k\u00f6rperlicher, geistiger, seelischer oder sinnlicher Funktionen im gesellschaftlichen Kontext. Die Leistungsgew\u00e4hrung erfolgt personenzentriert und orientiert sich am individuellen Bedarf zur Teilhabe am Leben. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX, insbesondere \u00a7\u00a7 90 und 99 SGB IX. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollst\u00e4ndigen Bedarfsdeckung durch Eingliederungshilfe besteht nicht. Eingliederungshilfe ist von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII abzugrenzen. In der Praxis strukturiert die Eingliederungshilfe Verwaltungsentscheidungen \u00fcber Art, Umfang und Dauer personenzentrierter Teilhabeleistungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Eingliederungshilfe ist eine staatliche Unterst\u00fctzungsleistung zur Sicherung gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen. Sie richtet sich an Personen mit wesentlichen oder drohenden Teilhabebeeintr\u00e4chtigungen. Definition Eingliederungshilfe ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet steuerfinanzierte Leistungen zur F\u00f6rderung selbstbestimmter Lebensf\u00fchrung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eingliederungshilfe liegt vor, wenn eine wesentliche Behinderung oder eine entsprechende [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-617","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/617","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/617\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9331,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/617\/revisions\/9331"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=617"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=617"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=617"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}