{"id":618,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/eingliederungsmanagement\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:40","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:40","slug":"eingliederungsmanagement","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/eingliederungsmanagement\/","title":{"rendered":"Eingliederungsmanagement"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur \u00dcberwindung l\u00e4ngerer Arbeitsunf\u00e4higkeit. Es dient dem Erhalt der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit und des bestehenden Arbeitsplatzes.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt ein strukturiertes Verfahren zur Kl\u00e4rung arbeitsbezogener Ursachen l\u00e4nger andauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit von Besch\u00e4ftigten. Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt vor, wenn innerhalb von zw\u00f6lf Monaten mehr als sechs Wochen Arbeitsunf\u00e4higkeit festgestellt ist. Voraussetzung ist die formale Einleitung durch den Arbeitgeber unter Wahrung der Zustimmung der betroffenen Person. Das Verfahren umfasst die systematische Pr\u00fcfung geeigneter Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwindung bestehender Arbeitsunf\u00e4higkeit und Pr\u00e4vention weiterer Fehlzeiten. Rechtsgrundlage ist \u00a7 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, SGB IX. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zustimmung oder aktiven Mitwirkung der betroffenen Person besteht nicht. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist vom betrieblichen Gesundheitsmanagement als freiwilligem Organisationskonzept abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Betriebliches Eingliederungsmanagement die rechtliche Bewertung krankheitsbedingter K\u00fcndigungen und arbeitsorganisatorischer Anpassungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur \u00dcberwindung l\u00e4ngerer Arbeitsunf\u00e4higkeit. Es dient dem Erhalt der Besch\u00e4ftigungsf\u00e4higkeit und des bestehenden Arbeitsplatzes. Definition Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt ein strukturiertes Verfahren zur Kl\u00e4rung arbeitsbezogener Ursachen l\u00e4nger andauernder Arbeitsunf\u00e4higkeit von Besch\u00e4ftigten. Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt vor, wenn innerhalb von zw\u00f6lf Monaten mehr als [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-618","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/618","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/618\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9332,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/618\/revisions\/9332"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=618"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=618"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=618"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}