{"id":622,"date":"2026-02-01T01:03:32","date_gmt":"2026-02-01T00:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/einkauf\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:40","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:40","slug":"einkauf","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/einkauf\/","title":{"rendered":"Einkauf"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Einkauf bezeichnet die betriebliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Er ist organisatorisch auf die Sicherstellung der internen Bedarfsdeckung ausgerichtet.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Einkauf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur organisatorischen Zuordnung betrieblicher Beschaffungsaufgaben im Unternehmen. Er bezeichnet die funktionale Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beschaffung von Waren, Materialien und Dienstleistungen. Einkauf umfasst T\u00e4tigkeiten der Bedarfsermittlung, Lieferantenauswahl sowie der vertraglichen Abwicklung von Bestellungen. Voraussetzung ist eine innerbetriebliche Aufgabenverteilung, die diese Funktionen einer Stelle verbindlich zuordnet. Eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Definition oder eigenst\u00e4ndige Normierung besteht hierf\u00fcr nicht im Arbeitsrecht. Einkauf wird regelm\u00e4\u00dfig als organisatorische Einheit oder als abgegrenzte Funktion im Betrieb festgelegt. Der Begriff begr\u00fcndet keinen eigenen Anspruch auf bestimmte Lieferanten oder Preisgestaltungen allein. Er ist von Vertriebsfunktionen abzugrenzen, die auf Absatz und Erl\u00f6serzielung gerichtet sind. In der Praxis beeinflusst Einkauf interne Zust\u00e4ndigkeiten, Schnittstellen und Mitbestimmungsfragen bei organisatorischen \u00c4nderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Einkauf bezeichnet die betriebliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Er ist organisatorisch auf die Sicherstellung der internen Bedarfsdeckung ausgerichtet. Definition Einkauf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur organisatorischen Zuordnung betrieblicher Beschaffungsaufgaben im Unternehmen. Er bezeichnet die funktionale Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beschaffung von Waren, Materialien und Dienstleistungen. Einkauf umfasst T\u00e4tigkeiten der Bedarfsermittlung, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-622","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/622\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9336,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/622\/revisions\/9336"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=622"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=622"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}