{"id":629,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/einkunftsarten\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:40","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:40","slug":"einkunftsarten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/einkunftsarten\/","title":{"rendered":"Einkunftsarten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Einkunftsarten ordnen steuerlich relevante Einnahmen systematisch bestimmten Kategorien zu. Sie bestimmen, wie Eink\u00fcnfte ermittelt und der Einkommensteuer unterworfen werden.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Einkunftsarten ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Gliederung steuerpflichtiger Einnahmen nat\u00fcrlicher Personen. Er beschreibt die gesetzlich festgelegten Kategorien, denen Eink\u00fcnfte f\u00fcr Zwecke der Einkommensteuer eindeutig zugeordnet werden. Einkunftsarten liegen vor, wenn Einnahmen einer der abschlie\u00dfend bestimmten Einkunftskategorien nach dem Einkommensteuerrecht zugewiesen sind. Die Zuordnung setzt voraus, dass Einnahmen steuerbar sind und einer konkreten Einkunftsquelle rechtlich entstammen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 2 Einkommensteuergesetz (EStG), der Art und Umfang der Einkunftsarten abschlie\u00dfend festlegt. Einkunftsarten begr\u00fcnden keinen eigenst\u00e4ndigen Steueranspruch ohne anschlie\u00dfende Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Sie sind von steuerfreien Einnahmen abzugrenzen, die keiner Einkunftsart im Sinne des EStG unterfallen. Einkunftsarten strukturieren die Einkommensermittlung und bestimmen die anzuwendende Methode der Gewinn- oder \u00dcberschussermittlung. Die Einkunftsarten sind f\u00fcr die Erstellung der Einkommensteuererkl\u00e4rung und die Veranlagung durch das Finanzamt ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Einkunftsarten ordnen steuerlich relevante Einnahmen systematisch bestimmten Kategorien zu. Sie bestimmen, wie Eink\u00fcnfte ermittelt und der Einkommensteuer unterworfen werden. Definition Einkunftsarten ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Gliederung steuerpflichtiger Einnahmen nat\u00fcrlicher Personen. Er beschreibt die gesetzlich festgelegten Kategorien, denen Eink\u00fcnfte f\u00fcr Zwecke der Einkommensteuer eindeutig zugeordnet werden. Einkunftsarten liegen vor, wenn Einnahmen einer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-629","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/629","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/629\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9343,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/629\/revisions\/9343"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=629"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=629"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=629"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}