{"id":638,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/einspruch\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:40","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:40","slug":"einspruch","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/einspruch\/","title":{"rendered":"Einspruch"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Einspruch ist ein fristgebundener Rechtsbehelf gegen eine bereits ergangene Entscheidung. Er erm\u00f6glicht eine erneute Pr\u00fcfung durch die entscheidende Stelle.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Der Einspruch ist ein arbeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Er bezeichnet das formalisierte rechtliche Mittel zur Anfechtung einer gerichtlichen oder verfahrensrechtlichen Entscheidung. Der Einspruch richtet sich gegen eine bereits getroffene Entscheidung und zielt auf deren \u00dcberpr\u00fcfung ab. Er liegt vor, wenn eine betroffene Partei innerhalb gesetzlicher Frist eine beanstandende Erkl\u00e4rung einreicht. Voraussetzung ist das Bestehen einer anfechtbaren Entscheidung und die formgerechte fristgebundene Erhebung. Die Wirkung tritt ein, sobald der Einspruch wirksam bei der zust\u00e4ndigen Stelle eingegangen ist. Rechtsgrundlage ist \u00a7 59 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bei Vers\u00e4umnisurteilen im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Der Einspruch l\u00e4sst die Entscheidung nicht automatisch entfallen, sondern er\u00f6ffnet ein erneutes gerichtliches Verfahren. Er ist von der Klage abzugrenzen, da diese eine eigenst\u00e4ndige gerichtliche Anspruchsverfolgung darstellt. In der Praxis dient der Einspruch der Wiederaufnahme des Verfahrens nach s\u00e4umnisbedingten Entscheidungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Einspruch ist ein fristgebundener Rechtsbehelf gegen eine bereits ergangene Entscheidung. Er erm\u00f6glicht eine erneute Pr\u00fcfung durch die entscheidende Stelle. Definition Der Einspruch ist ein arbeitsrechtlicher Rechtsbehelf. Er bezeichnet das formalisierte rechtliche Mittel zur Anfechtung einer gerichtlichen oder verfahrensrechtlichen Entscheidung. Der Einspruch richtet sich gegen eine bereits getroffene Entscheidung und zielt auf deren [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-638","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/638","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/638\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9352,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/638\/revisions\/9352"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=638"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=638"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=638"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}