{"id":642,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/einwendung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:40","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:40","slug":"einwendung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/einwendung\/","title":{"rendered":"Einwendung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Einwendung ist ein rechtliches Verteidigungsmittel gegen geltend gemachte Anspr\u00fcche. Sie wirkt unabh\u00e4ngig vom Willen der beteiligten Parteien.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Einwendung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des materiellen Anspruchsrechts im gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Verfahren. Die Einwendung bezeichnet eine objektive Tatsache, die Entstehung, Fortbestand oder Durchsetzbarkeit eines Anspruchs rechtlich ausschlie\u00dft. Eine Einwendung liegt vor, wenn anspruchsbegr\u00fcndende Voraussetzungen fehlen oder ein bestehender Anspruch nachtr\u00e4glich entf\u00e4llt. Sie erfasst rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Tatsachen unabh\u00e4ngig von prozessualem Vorbringen der Parteien. Rechtshindernde Tatsachen verhindern die Anspruchsentstehung, w\u00e4hrend rechtsvernichtende Tatsachen einen entstandenen Anspruch wieder beseitigen. Rechtshemmende Tatsachen hindern lediglich die Durchsetzung eines fortbestehenden Anspruchs zeitweise oder dauerhaft. Rechtshemmende Einwendungen werden im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch als Einreden bezeichnet, insbesondere nach \u00a7 320 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Einwendung ist von der Einrede abzugrenzen, da diese regelm\u00e4\u00dfig geltend gemacht werden muss. Die Einwendung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch, sondern wirkt ausschlie\u00dflich anspruchsausschlie\u00dfend. In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflusst die Einwendung ma\u00dfgeblich die Durchsetzbarkeit individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Forderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Einwendung ist ein rechtliches Verteidigungsmittel gegen geltend gemachte Anspr\u00fcche. Sie wirkt unabh\u00e4ngig vom Willen der beteiligten Parteien. Definition Einwendung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des materiellen Anspruchsrechts im gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Verfahren. Die Einwendung bezeichnet eine objektive Tatsache, die Entstehung, Fortbestand oder Durchsetzbarkeit eines Anspruchs rechtlich ausschlie\u00dft. Eine Einwendung liegt vor, wenn anspruchsbegr\u00fcndende [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-642","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/642","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/642\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9356,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/642\/revisions\/9356"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=642"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=642"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=642"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}