{"id":650,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/elektronische-form\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:40","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:40","slug":"elektronische-form","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/elektronische-form\/","title":{"rendered":"Elektronische Form"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Elektronische Form erm\u00f6glicht rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen durch qualifiziert signierte elektronische Dokumente. Sie ersetzt die Schriftform, sofern kein gesetzlicher Ausschluss besteht.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Elektronische Form ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Sie bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form der Abgabe von Willenserkl\u00e4rungen mittels elektronischer Dokumente. Die Elektronische Form liegt vor, wenn eine Erkl\u00e4rung elektronisch erstellt, namentlich zugeordnet und qualifiziert signiert ist. Erforderlich ist eine qualifizierte elektronische Signatur, die dem Aussteller eindeutig zugeordnet werden kann. Die Identit\u00e4t des Erkl\u00e4renden muss technisch nachvollziehbar und rechtlich \u00fcberpr\u00fcfbar festgelegt sein. Rechtsgrundlage ist \u00a7 126a B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit \u00a7 126 Abs. 3 BGB. Die Elektronische Form ersetzt die Schriftform, sofern deren Anwendung nicht ausdr\u00fccklich gesetzlich ausgeschlossen ist. Ein gesetzlicher Ausschluss besteht insbesondere bei K\u00fcndigungen von Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Die Elektronische Form begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf elektronische Abwicklung arbeitsrechtlicher Erkl\u00e4rungen. Abzugrenzen ist sie von der Textform ohne qualifizierte elektronische Signatur. In der Praxis wird die Elektronische Form zur formwirksamen Gestaltung digitaler arbeitsbezogener Erkl\u00e4rungen genutzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Elektronische Form erm\u00f6glicht rechtsverbindliche Erkl\u00e4rungen durch qualifiziert signierte elektronische Dokumente. Sie ersetzt die Schriftform, sofern kein gesetzlicher Ausschluss besteht. Definition Elektronische Form ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Sie bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form der Abgabe von Willenserkl\u00e4rungen mittels elektronischer Dokumente. Die Elektronische Form liegt vor, wenn eine Erkl\u00e4rung elektronisch erstellt, namentlich zugeordnet und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-650","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/650","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/650\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9364,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/650\/revisions\/9364"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=650"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=650"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=650"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}