{"id":655,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/elternzeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"elternzeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/elternzeit\/","title":{"rendered":"Elternzeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte, unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. W\u00e4hrend der Elternzeit ruht das Arbeitsverh\u00e4ltnis und es besteht besonderer K\u00fcndigungsschutz.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Elternzeit bezeichnet den Zeitraum einer unbezahlten Freistellung von der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Sie ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch und in den \u00a7\u00a7 15 ff. des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverh\u00e4ltnis nach deutschem Recht sowie das Leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt und dessen pers\u00f6nliche Betreuung und Erziehung. Der Anspruch besteht grunds\u00e4tzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes; bis zu 24 Monate k\u00f6nnen auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr \u00fcbertragen werden. Elternzeit kann von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam und in bis zu drei Zeitabschnitten genommen werden. W\u00e4hrend der Elternzeit ruht das Arbeitsverh\u00e4ltnis, der Arbeitgeber schuldet kein Arbeitsentgelt, und Arbeitnehmer genie\u00dfen einen besonderen gesetzlichen K\u00fcndigungsschutz. Eine Teilzeitt\u00e4tigkeit von bis zu 30 beziehungsweise 32 Wochenstunden ist zul\u00e4ssig. Die Elternzeit ist rechtlich von dem Elterngeld als staatlicher Einkommensersatzleistung zu unterscheiden und besteht unabh\u00e4ngig von dessen Bezug.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte, unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. W\u00e4hrend der Elternzeit ruht das Arbeitsverh\u00e4ltnis und es besteht besonderer K\u00fcndigungsschutz. Definition Elternzeit bezeichnet den Zeitraum einer unbezahlten Freistellung von der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-655","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/655","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/655\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9369,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/655\/revisions\/9369"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=655"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=655"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=655"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}