{"id":664,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/enteignung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"enteignung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/enteignung\/","title":{"rendered":"Enteignung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Enteignung bezeichnet den gezielten staatlichen Entzug konkreter Eigentumspositionen. Sie dient der Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben unter Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Enteignung ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gezielten hoheitlichen Entzug konkreter eigentumsf\u00e4higer Rechtspositionen zur Erf\u00fcllung festgelegter Gemeinwohlaufgaben. Enteignung liegt vor, wenn durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Eigentum vollst\u00e4ndig oder teilweise entzogen wird. Der Entzug \u00fcberschreitet die Grenze blo\u00dfer Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums. Enteignung setzt einen hoheitlichen Rechtsakt voraus und erfolgt nicht durch privatrechtliches Handeln. Zul\u00e4ssig ist sie nur zum Wohl der Allgemeinheit bei hinreichend gewichtigen Gemeinwohlgr\u00fcnden. Voraussetzung ist eine gesetzliche Regelung von Art und Ausma\u00df der Entsch\u00e4digung nach Artikel 14 Grundgesetz (GG). Die Entsch\u00e4digung ist unter gerechter Abw\u00e4gung der Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen festzulegen. Enteignung unterliegt dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Eine Enteignung begr\u00fcndet keinen Anspruch auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Ma\u00dfnahme. Sie ist von der Inhalts- und Schrankenbestimmung abzugrenzen, die Eigentum allgemein und abstrakt regelt. In der Praxis dient Enteignung der rechtlichen Sicherung \u00f6ffentlicher Infrastruktur- und Versorgungsprojekte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Enteignung bezeichnet den gezielten staatlichen Entzug konkreter Eigentumspositionen. Sie dient der Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben unter Entsch\u00e4digung. Definition Enteignung ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den gezielten hoheitlichen Entzug konkreter eigentumsf\u00e4higer Rechtspositionen zur Erf\u00fcllung festgelegter Gemeinwohlaufgaben. Enteignung liegt vor, wenn durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Eigentum vollst\u00e4ndig oder teilweise entzogen wird. Der Entzug [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-664","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/664","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/664\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9378,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/664\/revisions\/9378"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=664"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=664"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=664"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}