{"id":671,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/entgeltfortzahlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"entgeltfortzahlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/entgeltfortzahlung\/","title":{"rendered":"Entgeltfortzahlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Entgeltfortzahlung sichert das Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingtem oder feiertagsbedingtem Arbeitsausfall. Sie gew\u00e4hrleistet die wirtschaftliche Kontinuit\u00e4t des bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Entgeltfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzlich angeordnete Weiterzahlung des Arbeitsentgelts trotz vor\u00fcbergehender Arbeitsverhinderung. Entgeltfortzahlung liegt vor, wenn Arbeitsleistung aus rechtlich anerkannten Gr\u00fcnden zeitweise nicht erbracht wird. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit erf\u00fcllter Wartezeit von regelm\u00e4\u00dfig vier Wochen. Weiter erforderlich ist eine unverschuldete krankheitsbedingte Arbeitsunf\u00e4higkeit oder ein Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertags. Die Zahlungspflicht erstreckt sich auf das Entgelt, das ohne den Arbeitsausfall geschuldet gewesen w\u00e4re. Ma\u00dfgebliche Rechtsgrundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG, insbesondere \u00a7 2 EFZG und \u00a7 3 EFZG. Die Entgeltfortzahlung ist zeitlich auf maximal sechs Wochen je Verhinderungsfall begrenzt. Entgeltfortzahlung begr\u00fcndet keinen Anspruch bei selbstverschuldeter Arbeitsunf\u00e4higkeit. Sie ist vom Krankengeld abzugrenzen, das nach Ablauf der gesetzlichen Fortzahlungsdauer einsetzt. In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt Entgeltfortzahlung einen zentralen Bestandteil der finanziellen Absicherung abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigter dar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Entgeltfortzahlung sichert das Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingtem oder feiertagsbedingtem Arbeitsausfall. Sie gew\u00e4hrleistet die wirtschaftliche Kontinuit\u00e4t des bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Definition Entgeltfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Entgeltfortzahlung bezeichnet die gesetzlich angeordnete Weiterzahlung des Arbeitsentgelts trotz vor\u00fcbergehender Arbeitsverhinderung. Entgeltfortzahlung liegt vor, wenn Arbeitsleistung aus rechtlich anerkannten Gr\u00fcnden zeitweise nicht erbracht wird. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-671","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/671","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/671\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9385,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/671\/revisions\/9385"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=671"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=671"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=671"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}