{"id":676,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/entlassung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"entlassung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/entlassung\/","title":{"rendered":"Entlassung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Entlassung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch den Arbeitgeber. Der Begriff wird im Arbeitsrecht \u00fcberwiegend synonym zur K\u00fcndigung verwendet.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Entlassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur arbeitgeberseitigen Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Entlassung beschreibt die einseitige Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers, das Arbeitsverh\u00e4ltnis f\u00fcr die Zukunft aufzul\u00f6sen. Sie liegt vor, wenn der Beendigungswille eindeutig erkl\u00e4rt und dem Arbeitnehmer wirksam zugegangen ist. Die Erkl\u00e4rung unterliegt den zwingenden formellen und materiellen Anforderungen des K\u00fcndigungsrechts. Rechtsgrundlage ist \u00a7 623 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Schriftformerfordernis f\u00fcr Beendigungserkl\u00e4rungen. Inhaltlich richtet sich die Wirksamkeit nach gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen K\u00fcndigungsfristen und Schutzvorschriften. Eine Entlassung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Abfindung oder Kompensation. Der Begriff ist von der einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag abzugrenzen. In der Praxis wird Entlassung h\u00e4ufig als nichttechnische Bezeichnung f\u00fcr arbeitgeberseitige K\u00fcndigungen verwendet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Entlassung bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses durch den Arbeitgeber. Der Begriff wird im Arbeitsrecht \u00fcberwiegend synonym zur K\u00fcndigung verwendet. Definition Entlassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur arbeitgeberseitigen Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Entlassung beschreibt die einseitige Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers, das Arbeitsverh\u00e4ltnis f\u00fcr die Zukunft aufzul\u00f6sen. Sie liegt vor, wenn der Beendigungswille eindeutig erkl\u00e4rt und dem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-676","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/676","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/676\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9390,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/676\/revisions\/9390"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=676"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=676"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=676"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}