{"id":678,"date":"2026-02-01T01:03:33","date_gmt":"2026-02-01T00:03:33","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/entleiher\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"entleiher","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/entleiher\/","title":{"rendered":"Entleiher"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Entleiher bezeichnet das Unternehmen, das Leiharbeitnehmer im eigenen Betrieb einsetzt. Er nutzt deren Arbeitsleistung ohne eigenes Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Entleiher ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Recht der Arbeitnehmer\u00fcberlassung nach deutschem Arbeitsrecht. Der Entleiher nutzt die Arbeitsleistung eines Leiharbeitnehmers ohne Abschluss eines eigenen Arbeitsvertrages. Voraussetzung ist ein wirksamer Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher \u00fcber den Personaleinsatz. Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmer\u00fcberlassungsgesetz (A\u00dcG), insbesondere \u00a7 1 A\u00dcG f\u00fcr die \u00dcberlassung von Arbeitnehmern. Bei fehlender Erlaubnis entsteht kraft Gesetzes ein Arbeitsverh\u00e4ltnis zwischen Einsatzbetrieb und Leiharbeitnehmer. Der Entleiher wird dadurch nicht automatisch Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers im bestehenden \u00dcberlassungsverh\u00e4ltnis. Unabh\u00e4ngig davon treffen ihn subsidi\u00e4re Haftungspflichten f\u00fcr Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und Lohnsteuer nach Gesetz. Der Begriff ist vom Werk- oder Dienstvertrag ohne Arbeitnehmer\u00fcberlassung klar abzugrenzen im Arbeitsrecht. Das Weisungsrecht hinsichtlich Arbeitszeit, Ort und Ausf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit liegt beim Einsatzbetrieb. In der Praxis bestimmt er Verantwortlichkeiten f\u00fcr Weisungsrecht, Arbeitsschutz und Haftung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Entleiher bezeichnet das Unternehmen, das Leiharbeitnehmer im eigenen Betrieb einsetzt. Er nutzt deren Arbeitsleistung ohne eigenes Arbeitsverh\u00e4ltnis. Definition Entleiher ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Recht der Arbeitnehmer\u00fcberlassung nach deutschem Arbeitsrecht. Der Entleiher nutzt die Arbeitsleistung eines Leiharbeitnehmers ohne Abschluss eines eigenen Arbeitsvertrages. Voraussetzung ist ein wirksamer Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher \u00fcber den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-678","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/678","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/678\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9392,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/678\/revisions\/9392"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=678"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=678"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=678"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}