{"id":68,"date":"2026-02-01T01:03:24","date_gmt":"2026-02-01T00:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/aktiensplit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:19","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:19","slug":"aktiensplit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/aktiensplit\/","title":{"rendered":"Aktiensplit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Aktiensplit ver\u00e4ndert die Anzahl und den rechnerischen Wert ausgegebener Aktien proportional. Der wirtschaftliche Gesamtwert der Beteiligung bleibt dabei unver\u00e4ndert.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Aktiensplit ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine gesellschaftsrechtliche Ma\u00dfnahme, durch die bestehende Aktien rechnerisch in mehrere Aktien aufgeteilt werden. Der Aktiensplit f\u00fchrt zu einer proportionalen Erh\u00f6hung der Aktienanzahl bei gleichzeitiger Herabsetzung des rechnerischen Einzelwerts. Voraussetzung ist, dass das festgelegte Umtauschverh\u00e4ltnis f\u00fcr s\u00e4mtliche betroffenen Aktien einheitlich angewendet wird. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft bleibt durch den Aktiensplit unver\u00e4ndert bestehen. Ma\u00dfgeblich ist, dass Aktion\u00e4re nach Durchf\u00fchrung denselben anteiligen Beteiligungswert halten wie zuvor. Eine Kapitalzufuhr oder Verm\u00f6gensmehrung wird durch den Aktiensplit nicht bewirkt. Die Durchf\u00fchrung erfolgt auf Grundlage eines wirksamen Beschlusses der Hauptversammlung nach Aktiengesetz AktG. Ein eigenst\u00e4ndiger Anspruch der Aktion\u00e4re auf Durchf\u00fchrung eines Aktiensplits besteht nicht. Der Aktiensplit ist von einer Kapitalerh\u00f6hung abzugrenzen, da keine neuen Mittel zuflie\u00dfen. In der Praxis dient die Ma\u00dfnahme der Anpassung rechnerischer Aktienwerte an Marktgegebenheiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Aktiensplit ver\u00e4ndert die Anzahl und den rechnerischen Wert ausgegebener Aktien proportional. Der wirtschaftliche Gesamtwert der Beteiligung bleibt dabei unver\u00e4ndert. Definition Aktiensplit ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine gesellschaftsrechtliche Ma\u00dfnahme, durch die bestehende Aktien rechnerisch in mehrere Aktien aufgeteilt werden. Der Aktiensplit f\u00fchrt zu einer proportionalen Erh\u00f6hung der Aktienanzahl bei gleichzeitiger Herabsetzung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-68","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/68","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/68\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8771,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/68\/revisions\/8771"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=68"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=68"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=68"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}