{"id":683,"date":"2026-02-01T01:03:34","date_gmt":"2026-02-01T00:03:34","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/erbengemeinschaft\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"erbengemeinschaft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/erbengemeinschaft\/","title":{"rendered":"Erbengemeinschaft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Erbengemeinschaft bezeichnet den gemeinschaftlichen Nachlass mehrerer Erben nach einem Erbfall. Sie entsteht kraft Gesetzes mit dem Erbfall und besteht bis zur Auseinandersetzung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Erbengemeinschaft ist ein erbrechtlicher Begriff des deutschen Zivilrechts. Sie beschreibt den Zustand, in dem mehrere Erben den Nachlass gemeinschaftlich als Gesamthand halten. Die Erbengemeinschaft liegt vor, wenn mindestens zwei Personen als Miterben berufen sind. Der Nachlass bildet dabei ein Sonderverm\u00f6gen ohne Zuordnung einzelner Gegenst\u00e4nde zu einzelnen Erben. Jeder Miterbe ist mit einer ideellen Quote am gesamten Nachlass beteiligt. Verf\u00fcgungen \u00fcber einzelne Nachlassgegenst\u00e4nde sind nur gemeinschaftlich durch alle Miterben zul\u00e4ssig. \u00dcber den eigenen Erbteil kann jeder Miterbe gesondert verf\u00fcgen. Die rechtliche Ausgestaltung der Erbengemeinschaft ergibt sich aus den \u00a7\u00a7 2032 ff. B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Verwaltung des Nachlasses erfolgt gemeinschaftlich nach gesetzlichen oder vereinbarten Regeln. Eine eigenst\u00e4ndige Rechtspers\u00f6nlichkeit wird durch die Erbengemeinschaft nicht begr\u00fcndet. Von der Erbengemeinschaft zu unterscheiden ist der Alleinerbe mit ungeteilter Nachlasszuordnung. In der Praxis ist die Erbengemeinschaft regelm\u00e4\u00dfig Ausgangspunkt f\u00fcr eine sp\u00e4tere Auseinandersetzung des Nachlasses.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Erbengemeinschaft bezeichnet den gemeinschaftlichen Nachlass mehrerer Erben nach einem Erbfall. Sie entsteht kraft Gesetzes mit dem Erbfall und besteht bis zur Auseinandersetzung. Definition Erbengemeinschaft ist ein erbrechtlicher Begriff des deutschen Zivilrechts. Sie beschreibt den Zustand, in dem mehrere Erben den Nachlass gemeinschaftlich als Gesamthand halten. Die Erbengemeinschaft liegt vor, wenn mindestens zwei Personen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-683","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/683","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/683\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9397,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/683\/revisions\/9397"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=683"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=683"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=683"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}