{"id":684,"date":"2026-02-01T01:03:34","date_gmt":"2026-02-01T00:03:34","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/erbschaftsteuer\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"erbschaftsteuer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/erbschaftsteuer\/","title":{"rendered":"Erbschaftsteuer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Erbschaftsteuer bezeichnet die Besteuerung des Verm\u00f6gens\u00fcbergangs von Todes wegen. Sie kn\u00fcpft an den Erwerb des Nachlasses durch Erben oder Verm\u00e4chtnisnehmer an.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Erbschaftsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff des deutschen Abgabenrechts. Er bezeichnet die Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Verm\u00f6gen durch einen Erbfall. Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des Erblassers und dem \u00dcbergang des Verm\u00f6gens auf Erwerber. Steuerpflichtig ist der jeweilige Erwerb, nicht der Nachlass als solcher. Der steuerliche Erwerb liegt vor, wenn Verm\u00f6genswerte kraft Gesetzes oder Verf\u00fcgung von Todes wegen anfallen. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem steuerlichen Wert des erworbenen Verm\u00f6gens. Die Erbschaftsteuer ber\u00fccksichtigt pers\u00f6nliche Freibetr\u00e4ge und Steuerklassen nach dem N\u00e4heverh\u00e4ltnis. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Bewertung des Verm\u00f6gens erfolgt nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Eine Besteuerung unabh\u00e4ngig vom Verm\u00f6gensanfall ist durch die Erbschaftsteuer nicht vorgesehen. Von der Erbschaftsteuer abzugrenzen ist die Einkommensteuer auf laufende Ertr\u00e4ge des Nachlasses. In der Praxis beeinflusst die Erbschaftsteuer die Nachlassplanung und Verm\u00f6gens\u00fcbertragung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Erbschaftsteuer bezeichnet die Besteuerung des Verm\u00f6gens\u00fcbergangs von Todes wegen. Sie kn\u00fcpft an den Erwerb des Nachlasses durch Erben oder Verm\u00e4chtnisnehmer an. Definition Erbschaftsteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff des deutschen Abgabenrechts. Er bezeichnet die Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Verm\u00f6gen durch einen Erbfall. Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des Erblassers und dem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-684","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/684","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/684\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9398,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/684\/revisions\/9398"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=684"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=684"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=684"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}