{"id":690,"date":"2026-02-01T01:03:34","date_gmt":"2026-02-01T00:03:34","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/erholungsurlaub\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"erholungsurlaub","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/erholungsurlaub\/","title":{"rendered":"Erholungsurlaub"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Urlaubsanspruch bezeichnet das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Er entsteht kraft Gesetzes mit Bestehen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des deutschen Individualarbeitsrechts. Er bezeichnet das subjektive Recht des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Der Urlaubsanspruch besteht unabh\u00e4ngig von einer tats\u00e4chlichen Arbeitsleistung allein aufgrund des bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Er liegt vor, wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen f\u00fcr bezahlten Erholungsurlaub erf\u00fcllt sind. Inhaltlich umfasst der Urlaubsanspruch sowohl die Freistellungspflicht des Arbeitgebers als auch die Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Dauer des Mindesturlaubs richtet sich nach \u00a7 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und der regelm\u00e4\u00dfigen Wochenarbeitszeit. Ein weitergehender Urlaubsanspruch kann sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Der Urlaubsanspruch ist grunds\u00e4tzlich im laufenden Kalenderjahr zu erf\u00fcllen und zeitlich festzulegen. Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist nur bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zul\u00e4ssig. Vom Urlaubsanspruch zu unterscheiden ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung ohne Erholungszweck. In der Praxis bildet der Urlaubsanspruch eine zentrale Grundlage der Arbeitszeit- und Personalplanung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Urlaubsanspruch bezeichnet das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Er entsteht kraft Gesetzes mit Bestehen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Definition Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des deutschen Individualarbeitsrechts. Er bezeichnet das subjektive Recht des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Der Urlaubsanspruch besteht unabh\u00e4ngig von einer tats\u00e4chlichen Arbeitsleistung allein [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-690","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/690","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/690\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9404,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/690\/revisions\/9404"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=690"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=690"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=690"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}