{"id":696,"date":"2026-02-01T01:03:34","date_gmt":"2026-02-01T00:03:34","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/erschwerniszulage\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:41","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:41","slug":"erschwerniszulage","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/erschwerniszulage\/","title":{"rendered":"Erschwerniszulage"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Erschwerniszulage ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr besonders belastende Arbeitsbedingungen. Sie wird neben dem Grundentgelt gezahlt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Erschwerniszulage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des Verg\u00fctungsrechts. Sie bezeichnet einen Entgeltbestandteil zum Ausgleich besonderer, \u00fcber das \u00fcbliche Ma\u00df hinausgehender Arbeitsbelastungen. Eine Erschwerniszulage liegt vor, wenn Arbeitnehmer T\u00e4tigkeiten unter au\u00dfergew\u00f6hnlichen physischen, psychischen oder umweltbedingten Belastungen verrichten. Voraussetzung ist, dass diese Belastungen nicht bereits bei der Grundentgeltfestsetzung ber\u00fccksichtigt sind. Die Erschwerniszulage setzt ferner voraus, dass eine Anspruchsgrundlage vertraglich, tarifvertraglich oder kollektivrechtlich festgelegt ist. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht im Individualarbeitsrecht regelm\u00e4\u00dfig nicht. Rechtsgrundlagen ergeben sich je nach Regelungsbereich aus Tarifvertr\u00e4gen oder aus der Erschwerniszulagenverordnung, ausgeschrieben Verordnung \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Erschwerniszulagen (EZulV). Die Erschwerniszulage geh\u00f6rt zum Arbeitsentgelt und unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Ein automatischer Anspruch allein wegen belastender Arbeit besteht nicht. Von der Erschwerniszulage abzugrenzen sind Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. In der Praxis dient die Erschwerniszulage dem finanziellen Ausgleich besonderer Arbeitsbedingungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Erschwerniszulage ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr besonders belastende Arbeitsbedingungen. Sie wird neben dem Grundentgelt gezahlt. Definition Erschwerniszulage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff des Verg\u00fctungsrechts. Sie bezeichnet einen Entgeltbestandteil zum Ausgleich besonderer, \u00fcber das \u00fcbliche Ma\u00df hinausgehender Arbeitsbelastungen. Eine Erschwerniszulage liegt vor, wenn Arbeitnehmer T\u00e4tigkeiten unter au\u00dfergew\u00f6hnlichen physischen, psychischen oder umweltbedingten Belastungen verrichten. Voraussetzung ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-696","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/696","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/696\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9410,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/696\/revisions\/9410"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=696"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=696"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=696"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}