{"id":732,"date":"2026-02-01T01:03:34","date_gmt":"2026-02-01T00:03:34","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/faelligkeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:42","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:42","slug":"faelligkeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/faelligkeit\/","title":{"rendered":"F\u00e4lligkeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>F\u00e4lligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt werden kann. Sie ordnet Leistungs- und Zahlungsfristen in Vertr\u00e4gen ohne Wertung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>F\u00e4lligkeit ist ein zivilrechtlicher Begriff zur Bestimmung des Zeitpunkts geschuldeter Leistungserbringung ma\u00dfgeblich. Sie bezeichnet den Moment, ab dem der Gl\u00e4ubiger die Leistung verlangen und der Schuldner leisten muss. F\u00e4lligkeit tritt ein, wenn eine Leistungszeit vertraglich bestimmt oder gesetzlich vorgesehen ist. Ist keine Zeit festgelegt, ist die Leistung nach den Umst\u00e4nden sofort geschuldet. Rechtsgrundlage ist \u00a7 271 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Leistungszeit bei Schuldverh\u00e4ltnissen allgemein. Der Schuldner darf grunds\u00e4tzlich vorzeitig leisten, sofern kein entgegenstehendes Interesse vereinbart ist. Mit Eintritt der F\u00e4lligkeit wird die Durchsetzbarkeit des Anspruchs rechtlich erstmals er\u00f6ffnet. Die Regelung betrifft Geld-, Sach- und Dienstleistungspflichten gleicherma\u00dfen innerhalb privatrechtlicher Schuldverh\u00e4ltnisse typischerweise. F\u00e4lligkeit begr\u00fcndet keinen Zahlungsanspruch ohne bestehenden Schuldgrund oder wirksames Rechtsgesch\u00e4ft allein jeweils. Abzugrenzen ist sie vom Verzug, der erst bei Nichtleistung trotz Mahnung eintritt. In der Praxis steuert die Bestimmung die Zahlungsabwicklung, Fristenkontrolle und Rechtsfolgen bei Nichterf\u00fcllung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze F\u00e4lligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt werden kann. Sie ordnet Leistungs- und Zahlungsfristen in Vertr\u00e4gen ohne Wertung. Definition F\u00e4lligkeit ist ein zivilrechtlicher Begriff zur Bestimmung des Zeitpunkts geschuldeter Leistungserbringung ma\u00dfgeblich. Sie bezeichnet den Moment, ab dem der Gl\u00e4ubiger die Leistung verlangen und der Schuldner leisten muss. F\u00e4lligkeit tritt ein, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-732","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/732","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/732\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9447,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/732\/revisions\/9447"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=732"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=732"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=732"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}